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Abstimmung vom 15. Mai 2022 zur Organentnahme.

Von der erweiterten Zustimmungsregelung zur erweiterten Widerspruchsregelung.

Was ist vorzukehren?

Patientenverfügung, Organspende-Karte

In der Schweiz gilt momentan die erweiterte Zustimmungslösung. Ihre individuelle Regelung (Patientenverfügung, Organspende-Karte) ist momentan noch nicht anzupassen. Informieren Sie Ihre nächsten Angehörigen, ob Sie für oder gegen eine Organentnahme sind, um diese zu entlasten.

Nach dem «Ja» zur Änderung des Transplantationsgesetzes wird die erweiterte Widerspruchsregelung voraussichtlich frühestens ab 2024 in der Schweiz gelten. Lehnen Sie eine Transplantation bzw. Organspende ab, halten Sie dies schriftlich fest und deponieren dies bei den Ausweispapieren. Ansonsten gelten Sie als möglichen Spender. Ist Ihr Wille unklar, haben Angehörige zu entscheiden. Sind diese nicht erreichbar, dürfen keine Organe (wie Leber, Lunge, Herz, Niere oder Gewebe) entnommen werden.

Planen Sie Ferien im Ausland? Was gilt dort?

Vor Auslandreisen (wie z.B. nach Österreich, Frankreich oder Spanien) müssen Sie Vorkehrungen treffen, da dort die ausländischen Gesetze, also diejenigen des Aufenthaltslandes, gelten. Im Todesfall können Ihnen Organe entnommen werden, es sei denn Sie haben sich dagegen ausgesprochen.  Sie können sich nicht darauf verlassen, dass ausserhalb der Schweiz Angehörige kontaktiert und deren Ablehnung zur Organspende akzeptiert würde.

Klären Sie ab und handeln Sie, vor allem bevor Sie nach Belgien, Frankreich, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien oder Ungarn reisen.

Widerspruchsregister in Österreich

Österreich sieht beispielsweise ein «Widerspruchsregister» vor, in welches Sie sich als ausländischer Tourist eintragen lassen können, um Ihre Organspende bei einem tödlichen Unfall zu verhindern.

Merke

Machen Sie sich Gedanken, wie Sie zur Gewebe- und Organentnahme bzw. namentlich zur Transplantation Ihrer Organe stehen. Entscheiden Sie selbstbestimmt. Im Ausland können andere Gesetze gelten.

Sorgen Sie vor, damit Ihr Wille bekannt und akzeptiert wird!

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