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Auf ein blühendes, erfolgreiches 2023.

Was wird sich ändern?

Meine besten Wünsche für ein blühendes Jahr 2023, bei bester Gesundheit, mit Zufriedenheit, interessanten Begegnungen, neuen Möglichkeiten und mit viel Leidenschaft, bei allem, was Sie tun.

Auch im Jahr 2023 gibt es Neuerungen:

Revision des Aktienrechts

Am 1. Januar 2023 werden diverse Änderungen des Schweizer Aktienrechts in Kraft treten. Bestehende Gesellschaften haben Ihre Statuten und Reglemente innert einer zweijährigen Übergangsfrist anzupassen.

Revidiertes Schweizer Erbrecht ab dem 1.1.2023

Der erste Teil des revidierten Schweizer Erbrechts tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Diese neuen Bestimmungen sind sofort anwendbar. Es gilt das Todestagsprinzip. Nicht relevant ist, wann Sie Ihr Testament verfasst oder einen Erbvertrag geschlossen haben.

Wesentlich sind u.a. die Änderung der Pflichtteile und Erhöhung der verfügbaren Quote, sowie die Anfechtbarkeit von lebzeitigen Zuwendungen nach Abschluss eines Erbvertrages.

Haben Sie Ihren Nachlass aktiv geregelt?

Wenn ja, überprüfen Sie Ihre Planung, ob diese mit den neuen Bestimmungen übereinstimmt.

Wenn nein, gehen Sie dies selbstbestimmt an. Hinterlassen Sie z.B. kein Testament, sieht das Gesetz eine Reglung vor. Entspricht dies wirklich Ihrem Willen?

Sie haben mehr Planungsfreiheit, um jemanden oder eine wohltätige Institution zu begünstigen. Folglich tragen Sie auch bei einer Vermögensübergabe (z.B. an die nächste Generation) mehr Verantwortung. Ungleichbehandlung und Konflikte können zunehmen. Umso wichtiger ist es, dass Ihr letzter Wille eindeutig formuliert und vorgängig gegenüber pflichtteilsberechtigten Erben kommuniziert ist. Verringern Sie Erwartungen und sorgen Sie für Transparenz.

Sind Sie bereit?

Ich freue mich, Sie bei einer friedlichen Vermögensübergabe unterstützen zu dürfen, damit Ihre persönlichen und letzten Wünsche verwirklicht werden. Kontaktieren Sie mich für eine Beratung.

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