Herabsetzung und revidiertes Erbrecht
Lässt der Erblasser jemandem zu viel zukommen, kann der pflichteilsberechtigte Erbe Herabsetzung verlangen. Es ist wie das Kürzen von Hosen. Es wird so viel weggenommen, bis es passt bzw. auf das zulässige Mass herabgesetzt. Reihenfolge der Herabsetzung Das revidierte Erbrecht äussert sich zur Herabsetzungsreihenfolge: zuerst Erwerbungen gemäss gesetzlicher Erbfolge, dann Verfügungen von Todes wegen, schliesslich Zuwendungen unter Lebenden, so wie… Weiterlesen »Herabsetzung und revidiertes Erbrecht