Honorar
Kostenloses Strategiegespräch
Ein Strategiegespräch kann innert kurzer Zeit stattfinden und wird per Telefon geführt.
Es geht um das kurze Erfassen der Ist-Situation sowie eine Bedarfsanalyse. Sie schildern, was Ihre grösste Herausforderung ist, was Sie warum erreichen wollen, wie Ihre Ideallösung aussieht und wie lange Sie bereits darüber nachdenken.
Anschliessend wird gemeinsam eine mögliche Vorgehensweise erörtert.
Ein Strategiegespräch ist kostenlos, dauert maximal 15 Minuten und wird potentiellen Kunden in den bevorzugten Tätigkeitsgebieten offeriert. Dies ermöglicht Ihnen und mir zu entscheiden, ob eine Zusammenarbeit gewünscht ist. Rechtsfragen werden nicht beantwortet.
Nichts ist gratis im Leben.
Jedes Tätigwerden hat seinen Preis. Der Klient verpflichtet sich zur Zahlung des Honorars zuzüglich aller Auslagen der Beauftragten zuzüglich Mehrwertsteuer.
Zeitaufwand
Das Honorar (exklusive MwSt) wird frei vereinbart, je nach Interessenwert und konkreten Umständen (wie Schwierigkeit des Falles, Dringlichkeit). Es bemisst sich nach Zeitaufwand zu einem vereinbarten Stundenansatz.
Bitte kontaktieren Sie mich, um die Preise für weitere Angelegenheiten zu erfragen. Es ist mir ein Vergnügen zu prüfen, ob ich Ihnen helfen kann.
Kleinspesen-Pauschale, weitere Auslagen
Zusätzlich ist eine Kleinspesen-Pauschale von 3 % der Honorarsumme (exkl. MwSt) geschuldet. Damit werden Auslagen für Porti (A-Post), Telekommunikation, Fotokopien abgedeckt. Alle übrigen Auslagen (wie beispielsweise Einschreiben, Fahrtkosten) sind zusätzlich zu ersetzen.
Mehrwertsteuer
Ferner ist für Leistungen im Inland die Mehrwertsteuer (von aktuell 8.1 %) geschuldet.
Vorschuss, Monatliche (Zwischen)Rechnungen
Der Klient leistet einen Vorschuss auf die Rechnung, bevor Arbeiten ausgeführt werden. Der Klient kommt grundsätzlich für seine Kosten selbst auf.
In der Regel werden monatliche (Zwischen)Rechnungen gestellt. Die erbrachten Leistungen sind detailliert ersichtlich.
Tages- oder Halbtagespauschale
Für Mediationssitzungen kann eine Tages- oder Halbtagespauschale vereinbart werden. Ein Vorschuss ist zu leisten. Dieser wird nur zurückerstattet, wenn die Mediationssitzung mindestens zwei Wochen vor der Durchführung schriftlich abgesagt wird.