Erbrechtsrevision, Teil 1

Politische Erbrechtsrevision, Teil 1

Politische Erbrechtsrevision, Inhalt, Gründe

Was beinhaltet die politische Erbrechtsrevision? Was sind deren Gründe?

Wie ein Kompass, der die Richtung anzeigt, hat das Gesetz die Realitäten abzudecken und ist den Trends anzupassen. Seit 1912 haben sich die Umstände geändert. Personen leben länger, Scheidungen nehmen zu, Zweit- und Drittbeziehungen werden häufiger, ebenso ein Zusammenleben im Konkubinat mit oder ohne Kinder. Solche Patchworkfamilien sind reale Beziehungen, ohne Verwandtschaftsstatus und ohne gesetzliches Erbrecht.

Aufgrund dieser vielfältigen Familienformen wird der Erblasser Personen seiner Wahl (Unternehmensnachfolger, Ehegatten, Lebenspartner, eigene Kinder, Stiefkinder, wohltätige Institutionen) aufgrund der Reduktion der Pflichtteile bzw. der Erhöhung der verfügbaren Quote mehr begünstigen können.

Wichtigste Änderungen ab 1.1.2023

Was sind die wichtigsten Änderungen ab dem 1.1.2023? Hier folgt eine Übersicht:

Abschaffung des Elternpflichtteils, Reduktion des Nachkommenpflichtteils

Neu werden die Eltern nicht mehr pflichtteilsgeschützt. Die Pflichtteile der Nachkommen sind reduziert. Die verfügbare Quote beträgt mindestens die Hälfte der Erbschaft.

Nutzniessung zugunsten des überlebenden Ehegatten

Die Reduktion der Pflichtteile wirkt sich auch bei der Begünstigung des überlebenden Ehegatten mit einer Nutzniessung aus: Die verfügbare Quote beträgt neu die Hälfte statt ein Viertel des Nachlasses.

Ehegattenerbrecht sowie Ehegüterrecht bei hängigem Scheidungsverfahren

Pflichtteilsschutz entfällt, Ehegatten enterben

Neu entfällt bei Paaren in Scheidung der gesetzliche Pflichtteilsschutz bereits bei hängigem Scheidungsverfahren.

Der überlebende Ehegatte bzw. der überlebende eingetragene Partner behält bei einem Todesfall vor Eintritt der formellen Rechtskraft des Scheidungs- oder Auflösungsurteils den Anspruch auf Erbanteil.

Sie haben aktiv zu werden: Sie verfassen ein Testament, «enterben» den Ehepartner, indem Sie den Pflichtteil entziehen.

Es wird faktisch ein neuer «Enterbungsgrund« geschaffen. Denn über Ihr eigenes Vermögen sollen Sie verfügen können, wenn Sie vor Gericht stehen werden, um die Ehe bzw. Lebens- und Schicksalsgemeinschaft zu beenden.

Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)

Neu gilt, dass unter Vorbehalt einer abweichenden Anordnung Ehegatten nach dem Tod eines Ehegatten während eines hängigen Scheidungsverfahrens, das den Verlust des Pflichtteilsanspruches des überlebenden Ehegatten bewirkt, keine Ansprüche aus Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) erheben können.

Rechtsgeschäftliche Begünstigungen aus Ehevertrag entfallen

Erbvorteile bzw. rechtsgeschäftliche Begünstigungen aus Ehevertrag entfallen, wenn einer der Ehegatten während dem Scheidungsverfahren verstirbt. Andenfalls haben Sie etwas anderes zu vereinbaren oder anzuordnen.

 

Ehevertragliche Vorschlagszuweisung

Oft wünschen ältere Ehepaare zur Altersvorsorge und junge Paare mit Nachkommen und Hauskauf den anderen im Todesfall zu begünstigen. Dies kann u.a. durch Abschluss eines Ehevertrages erreicht werden. Für den überlebenden Ehegatten ist oft entscheidend, was er aus Güterrecht erhält.

Totalvorschlagszuweisung (sog. Überlebensklausel)

Ehegatten können in Eheverträgen vereinbaren, sich gegenseitig eine überhälftige Beteiligung am Vorschlag zuzuweisen. Folglich fällt nur das erblasserische Eigengut in den Nachlass.

Schenkung zu Lebzeiten

Die erbrechtlichen Folgen solcher Begünstigungen gelten neu als Schenkungen zu Lebzeiten.

Herabsetzungsreihenfolge

Die Herabsetzungsreihenfolge wird klargestellt, ebenso die Herabsetzungsberechnung und Reihenfolge bei ehevertraglichen Begünstigungen.

Zuerst werden Erwerbungen gemäss gesetzlicher Erbfolge, dann Verfügungen von Todes wegen, schliesslich Zuwendungen unter Lebenden, namentlich Ehe- und Vermögensverträge, herabgesetzt.

Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)

Leistungen der gebundenen Selbstvorsorge im Todesfall – ob Säule 3a als Banksparen oder Vorsorgeversicherung – fallen nicht in den Nachlass.

Hinzurechnung, Herabsetzung

Sie sind bei der Berechnung der gesetzlichen Pflichtteile zum Vermögen des Erblassers hinzuzurechnen und unterliegen der Herabsetzung.

Bindungswirkung des Erbvertrages

Früher war das Recht bei Vermögensverfügungen nach Abschluss eines Erbvertrages liberal. Lebzeitige Schenkungen waren umstritten. Ohne Schenkungsverbot war eine Schädigungsabsicht des Erblassers nachzuweisen.

Schenkungs- und Zuwendungsverbot ohne Vorbehalt

Neu gilt ein Schenkungs- bzw. Zuwendungsverbot: Verfügungen von Todes wegen und Zuwendungen unter Lebenden unterliegen der Anfechtung, wenn sie mit den Verpflichtungen aus dem Erbvertrag unvereinbar und nicht vorbehalten worden sind.

Unberücksichtigt

Diskutiert und ersatzlos gestrichen wurde ein gesetzlicher Unterstützungsanspruch bei unverheirateten Personen, welche im Konkubinat leben.

In Kraft treten, Übergangsrecht

Ab dem 1. Januar 2023 sind die neuen Bestimmungen des Erbrechts auf alle danach eintretenden Todesfälle anwendbar. Dies geschieht unabhängig davon, wann die Testamente und Erbverträge erstellt worden sind.

Rat

Check-Up für bestehende Nachlassdokumente

Unterziehen Sie die bestehenden Nachlassdokumente (u.a. Testament, Erbvertrag, Ehevertrag) einem Check-Up.

Formulierung Pflichtteil prüfen

Haben sie bereits letztwillig verfügt und ihren Nachlass geplant? – Was wird gelten, wenn sie nach dem 1.1.2023 sterben, aber ein Testament aus früheren Jahren hinterlassen und jemanden auf den Pflichtteil gesetzt haben? Je nach Formulierung ist ihr Testament allenfalls auszulegen.

e-book-nachlassplanung-und-revidiertes-erbrecht

Dieses E-Book ist für alle Interessierten, die Ihren Nachlass planen oder bereits Regelungen getroffen haben und sich über die am 1.1.2023 in Kraft tretenden Änderungen informieren möchten. Den neuen Bestimmungen können Sie sich nicht entziehen. Massgebend ist das im Zeitpunkt des Todes geltende Recht. Überprüfen Sie Ihre alten Nachlassplanungen, und fragen Sie sich, ob Handlungsbedarf besteht. Das neue Schweizer Recht wirkt sich auf Ihre Gestaltungsfreiheit aus.

Informieren Sie sich und handeln Sie jetzt, unabhängig vom Alter und Ihrer Lebenssituation. Überlassen Sie nichts dem Zufall. Bestimmen Sie, wie Ihr Nachlass aufzuteilen ist. Ohne Ihr Tätigwerden sieht das Gesetz eine Regelung vor.

Bestimmt wollen Sie Ihre Liebsten absichern, das Vermögen über den Tod hinaus erhalten und Frieden zwischen den Generationen sichern. Allenfalls wünschen Sie einen Teil des Vermögens gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken zu widmen. Möglicherweise möchten Sie etwas bewirken und unterstützen, das Ihnen wirklich am Herzen liegt. Was genau wollen Sie erreichen? Was sind Ihre persönlichen Anliegen? Wie wollen Sie in Erinnerung bleiben?

Die Lektüre regt Sie zum Denken und Handeln hinsichtlich Nachlassplanung innerhalb der Schweiz an. Sie ersetzt keineswegs eine professionelle Beratung für Ihre konkreten Bedürfnisse und Anliegen. Erbrecht ist komplex. Nachfolgeplanungen sind zeitintensiv. Setzen Sie sich rechtzeitig damit auseinander.

Regeln Sie Ihre letzten Dinge. Übergeben Sie Ihr hart erarbeitetes Vermögen bei Ihrem Ableben in die richtigen Hände. Vermeiden Sie Fehler beim Formulieren und der Einhaltung von Formvorschriften. Sorgen Sie dafür, dass Ihr letzter Willen beachtet wird. Gerne unterstütze ich Sie dabei.

Das E-Book in pdf-Format kann per E-Mail bestellt werden. Es ist für CHF 197 (inkl. MWST) gegen Vorauszahlung erhältlich. Bitte geben Sie Ihre personenbezogenen Daten an (Vorname, Nachname, Firmenname (optional), Adresse in der Schweiz, E-Mail). Ihre Angaben zur Person sowie zur Kundenaktivität werden gespeichert.