Willensvollstrecker

Willensvollstrecker

Aufgaben des Willensvollstreckers

Ein Willensvollstrecker wird testamentarisch eingesetzt, um den letzten Willen des Erblassers umzusetzen. Die Aufgabe des Willensvollstreckers ist es, den Nachlass von seiner Entstehung bis zur endgültigen Verteilung des Vermögens an die Erben zu verwalten. Der Willensvollstrecker treibt die Forderungen des Nachlasses ein, begleicht Schulden, verteilt Vermächtnisse, stellt den Erben Optionen zur Vermögensaufteilung vor und wickelt den Nachlass ab. Darüber hinaus verwaltet der Willensvollstrecker den Verkauf von Vermögenswerten, beaufsichtigt den Buchhalter des Nachlasses, hält die Kommunikation mit und zwischen den Familienmitgliedern aufrecht, schlichtet Streitigkeiten bei der Aufteilung von persönlichen Gegenständen, besänftigt ungeduldige Begünstigte und vermeidet, wo immer möglich, Familien- und Rechtsstreitigkeiten. Die Aufgaben eines Willensvollstreckers sind zeitaufwendig, anspruchsvoll und scheinbar endlos. Sie sind auch undankbar.

Wen?

Wen sollten Sie als Willensvollstrecker auswählen? Wählen Sie eine erfahrene, neutrale, stabile und vertrauenswürdige Person – jemanden, der unparteiisch und ausgeglichen mit Ihren Erben zusammenarbeitet, der die Aufgabe und ihre Unannehmlichkeiten ohne Missmut bewältigt und die dafür sorgt, dass der Prozess zügig voranschreitet. Seien Sie offen zu sich selbst. Denken Sie an die jahrzehntelang angesammelten «Schätze» in Ihrem Haus, an Ihre unzähligen weit verstreuten finanziellen Vermögenswerte und an die Komplexität der Steuern für Ihr letztes Jahr. Denken Sie über die Problematik Ihres Nachlasses nach. Über Ihre Familie.

Die Abwicklung eines Nachlasses ist eine aufwändige und langwierige Arbeit, die ohne weiteres ein Jahr dauern kann, wahrscheinlich länger. Betrachten Sie es nicht als eine Ehre für ein Familienmitglied oder einen Freund. Familienmitglieder sind oft durch die Trauer beeinträchtigt. Sie befinden sich immer noch auf einer emotionalen Achterbahnfahrt. Ausser in seltenen Fällen fehlt den Erben die Zeit und die Bereitschaft, alle notwendigen Aufgaben zu erledigen. Oder dies sachkundig und sorgfältig zu tun.

Rechtsanwältin als Willensvollstreckerin

Warum sollten Sie Ihre Rechtsanwältin als Willensvollstreckerin in Betracht ziehen? Die Benennung Ihrer Anwältin als Willensvollstreckerin verbessert die Chancen, dass alle Aspekte der Abwicklung Ihres Nachlasses schnell, kompetent und zufriedenstellend erfüllt werden – und nimmt den Hinterbliebenen eine grosse Last ab. Willensvollstrecker haben Anspruch auf ein Honorar. Es ist in der Regel günstiger, wenn die Willensvollstreckerin die Anwältin des Erblassers ist, als ein Familienmitglied, das dann andere für die Unterstützung beauftragen muss. Erstens ist die Anwältin des Erblassers bereits mit der Komplexität des Nachlasses vertraut und hat in vielen Fällen ein gutes Verständnis für die Familiendynamik. Zweitens reduziert die Beauftragung einer Anwältin mit der Willensvollstreckung den Verdacht unter den Familienmitgliedern, dass die Willensvollstreckerin Partei ergriffen hat oder ergreifen wird. Ferner wird die Abwicklung Ihres Nachlasses kompetent und zügig durchgeführt.

Weglassen eines Willensvollstreckers

Es gibt keine formale Anforderung, eine Willensvollstreckerin in Ihrem Testament zu bestimmen, aber das Weglassen einer solchen kann eine Katastrophe bedeuten, wenn der Erblasser allein lebt, eine Stiftung als Erben einsetzt, zerstrittene Erben hat oder einen umfangreichen oder komplizierten Nachlass hinterlässt.

Haben Sie Fragen zur Willensvollstreckung? Ich würde mich freuen, als Willensvollstreckerin für Ihren Nachlass tätig zu sein oder denjenigen zu beraten, den Sie einsetzen. Bitte kontaktieren Sie mich, damit Sie die besten Entscheidungen für sich und Ihre Angehörigen treffen können.