Aufteilung des Vermögens (sog. güterrechtliche Auseinandersetzung)
Identifizierung und Bewertung von Vermögen und Vermögenswerten
Ein Ehepaar streitet oft darüber, wem was zusteht, wie viel etwas wert ist und ausserdem, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll.
Wird mir alles genommen? Allenfalls die Hälfte.
Kein Ehevertrag
Generell gilt: Ohne Ehevertrag sind die Vermögenswerte, die Sie während der Ehe entgeltlich erwerben, Errungenschaft. Und diese Errungenschaft muss – vereinfacht gesagt – geteilt werden, wenn Sie sich scheiden lassen. Die Aufteilung des Vermögens ist komplexer als nur alles in zwei Hälften aufzuteilen, und es geht um mehr als nur darum, “wer was bekommt”. Bezweckt wird eine faire und angemessene Vermögensaufteilung.
Ich bin mir bewusst, dass mancher Gegenstand mit schönen Erinnerungen und Emotionen verbunden ist. Und es fällt Ihnen schwer loszulassen.
Errungenschaft, Eigengut
Während der Ehe haben Sie und Ihr Ehegatte verschiedene Vermögenswerte entgeltlich erworben und sich dafür allenfalls verschuldet. Beginnen Sie damit, alle Vermögensgegenstände und -werte zu notieren, die Sie und Ihr Ehepartner besitzen. Anschliessend bestimmen Sie, was jeder während der Ehe erworben hat (sog. Errungenschaft) oder in die Ehe einbrachte (sog. Eigengut) oder während der Ehe geerbt hat (sog. Eigengut). Dies mag einfach erscheinen. Es kann jedoch zermürbend sein, da Sie zu beweisen haben, dass etwas Ihnen allein gehört.
Bestimmung der Errungenschaft
Das Schweizer Recht hält sich bei der Aufteilung des Vermögens nicht an die Philosophie “was mein ist, ist auch dein”.
Gemeinsam mit Ihnen ermittle ich, welche Vermögenswerte Sie während Ihrer Ehe erworben haben, die sowohl Ihnen als auch Ihrem Ehepartner gehören und aufgeteilt werden müssen (sog. Errungenschaft). Ich helfe Ihnen zu beurteilen, was Ihnen zusteht.
Sie haben auch alle Vermögenswerte aufzuführen, die Sie vor der Ehe besessen oder durch eine Schenkung oder Erbschaft während der Ehe erworben haben (sog. Eigengut). Dieses Vermögen verbleibt bei dem jeweiligen Ehepartner.
Bewertung des Vermögens
Nun müssen Sie den Wert Ihres ehelichen Vermögens (der Errungenschaft) bestimmen. Wie Sie sich vielleicht denken können, ist die Bewertung von Vermögenswerten wie Aktien und Anleihen etwas ganz anderes als die Schätzung des Wertes von Immobilien, Geschäftsanteilen, Schmuck, Autos, Booten, Hausrat, Kunst oder Wein. Beteiligungen können in Geschäftsanteilen oder Immobilien gebunden sein. Sie sind schwer zu bewerten, und gerecht aufzuteilen.
Aufteilung des Vermögens
Nach der Ermittlung und Bewertung des Vermögens haben Sie das eheliche Vermögen aufzuteilen. Selten lässt sich das eheliche Vermögen einfach in flüssige oder nahezu flüssige Form bringen. Anstatt jeden Vermögenswert hälftig aufzuteilen, können Sie jedem Ehegatten bestimmte Vermögenswerte zuweisen. Daher ist der Wert eines Vermögenswertes entscheidend für eine gerechte Aufteilung.
Ohne Ehevertrag steht nach Gesetz jedem Ehegatten die Hälfte des Vorschlages des anderen zu, wobei die Forderungen verrechnet werden.
Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Ziele und finanziellen Bedürfnisse. Überlegen Sie, welche Vermögenswerte Ihnen nach der Scheidung am meisten nützen. Einige Gegenstände sind aufgrund Ihres sentimentalen Wertes von grösserer Bedeutung.
Ich ermutige Sie, mich zu kontaktieren. Ich kann Ihnen helfen, den Prozess der Gütertrennung zu navigieren, sei es durch Verhandlungen, (Scheidung und Familienrecht) Mediation oder Gerichtsverfahren.