Planung und Vorbereitung einer Scheidung
Jede grössere Entscheidung im Leben will gut überlegt sein. Der Entschluss, sich scheiden zu lassen, ist der erste Schritt. Herzlichen Glückwunsch! Sie wagen einen Neuanfang.
Informiert zu sein, ist der beste Weg, wenn Sie das Gefühl haben, das Leben gerate ausser Kontrolle. Es gibt viele Wege, die Sie gehen können. Lassen Sie sich von mir auf einem Weg begleiten.
Scheidung in drei Phasen
Jede Scheidung durchläuft in der Regel drei Phasen:
- die Vorplanung
- der eigentliche Scheidungsprozess und
- die Regelung von Angelegenheiten nach der Scheidung.
Gut begonnen ist halb gewonnen
Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg. Wissen ist Macht. Holen Sie sich eine Anwältin an Ihre Seite. Nehmen Sie sich Zeit, um sich beraten zu lassen und gründlich zu planen. In der Vorbereitungsphase haben Sie Informationen und Dokumente zu sammeln. Ich habe Ihnen eine Checkliste zur Vorbereitung der Scheidung, wenn beide die Scheidung wollen, sowie eine Checkliste Unterlagen Eheschutz, falls ein Ehegatte mit der Scheidung nicht einverstanden ist und ein Getrenntleben erforderlich wird, zusammengestellt.
checkliste-vorbereiten-scheidung
Die folgenden Schlüsselbereiche sind besonders zu beachten:
Ehegattenunterhalt, Einnahmen, Bedarf
Sind Sie finanziell auf Ihren Ehepartner angewiesen? Wenn ja, beantragen Sie Ehegattenunterhalt. Legen Sie überzeugend dar, dass Sie Unterhalt benötigen und dass Ihr Ehepartner in der Lage ist, diesen zu bestreiten. Bereiten Sie sich gründlich vor. Sammeln Sie Gehaltsabrechnungen und Belege, stellen Sie Ihre Ausgaben und Einnahmen zusammen. – Wie berechnet sich der Unterhalt?
Umgekehrt sollten Sie sich beraten lassen, wie Sie sich finanziell absichern können.
Kinderbetreuung und zumutbarer Erwerb
Kinderbetreuung kann den zumutbaren Erwerb einschränken. Wer sich überwiegend der Kinderbetreuung gewidmet hat, ist die Aufnahme oder Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit nicht sofort zumutbar. Abgestuft ab welchem Alter der Kinder hat der hauptbetreuende Ehegatte zu arbeiten?
Schulstufenmodell, Aufgabe der 10/16 Regel
Grundsätzlich ist eine Erwerbstätigkeit von 50 % ab Einschulung des jüngsten Kindes, 80 % ab Eintritt in die Sekundarstufe I sowie 100 % ab Alter 16 des jüngsten Kindes zumutbar.
Elternrechte- und pflichten
Sorgerecht und Unterhalt für Kinder: Wenn Sie und Ihr Ehepartner gemeinsam Kinder erziehen, definieren Sie die Bedürfnisse Ihres Kindes (in finanzieller, emotionaler sowie geistiger Hinsicht). Was sind die zeitlichen, schulischen und ausserschulischen Anforderungen? Wie bringen Sie sich ein? Um maximale Kinderbetreuungszeit zu erhalten, dokumentieren Sie Ihr elterliches Engagement. Ihre elterlichen Rechte sind es wert, dass Sie alles tun, um sie zu schützen.
Güterrechtliche Auseinandersetzung
Sammeln Sie finanzielle Details für die Vermögens- und Schuldenteilung: Erstellen Sie eine Liste über Ihre persönlichen und gemeinsamen Vermögenswerte, Konten und Schulden. Anschliessend bewerten Sie dieses Vermögen. Beziffern Sie den Wert von Immobilien, Hausrat, Sammlerstücken, Kunst, Schmuck, Oldtimern, geistigem Eigentum und dem Familienunternehmen fair. Letzteres kann Fragen der Vermögensaufteilung erheblich erschweren.
Beurteilung und Gesamtstrategie
Wie beurteilen Sie den Grad der Kooperation Ihres Ehepartners? Was sind Ihre obersten Prioritäten? Wir werden gemeinsam eine Strategie und einen praktikablen Aktionsplan aufstellen.
Ich ermutige Sie, mich zu kontaktieren, um Ihren einzigartigen Fall zu besprechen, Ihre Handlungsmöglichkeiten kennenzulernen und zu erfahren, wie Sie vorgehen können.