Kein Zahlungsaufschub
Nach geltendem Recht werden Pflichtteilsansprüche sofort fällig. Ein Unternehmensnachfolger hat die Ansprüche der übrigen Erben umgehend zu begleichen. Bei Unternehmensübernahmen führt dies oft zu Liquiditätsengpässen. Wenn der übernehmende Erbe das Kapital nicht hat, und keine Fremdfinanzierung steht, kann er das Unternehmen nicht übernehmen.
Geplante, aber verworfene Erleichterung
Ein Zahlungsaufschub für erbrechtliche Kompensationszahlungen könnte im Gesetz vorgesehen werden. Vorausgesetzt dies ist wirtschaftlich notwendig. Denn der übernehmende Erbe sollte nicht in ernstliche Schwierigkeiten gebracht werden. Dies war in einem separaten Revisionspaket vorgeschlagen, um erbrechtliche Hindernisse bei der Unternehmensnachfolge zu erleichtern.
Im Güterrecht ist eine Stundungsregelung vorgesehen. Eine umgehende Bezahlung einer Forderung kann einen Ehegatten in ernstliche Schwierigkeiten bringen. Deshalb können ihm auf Antrag Zahlungsfristen eingeräumt werden.
Um die Verpflichtungen aus der Erbteilung gegenüber Miterben zu erfüllen, sollte einem übernehmenden Erben ein Zahlungsaufschub gewährt werden. Der Unternehmensnachfolger kann Gewinne erwirtschaften. Dies ermöglicht ihm, die Ansprüche der Miterben sukzessive abzuzahlen. Somit steht die Finanzierung. Der Nachfolger wird dadurch bevorzugt. Dies verletzt das Prinzip der Gleichbehandlung der Erben. Dafür bleibt ein Familienunternehmen bestehen.
Es ist am übernehmenden Erben nachzuweisen, dass er die erforderlichen Mittel zur Abgeltung der anderen Erben nicht anderweitig beschaffen kann. Ein Gericht hätte nach einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden, ob ein Zahlungsaufschub gewährt wird. Dies ist ein Ermessensentscheid. Es kann Bedingungen vorsehen: Einen verbindlichen Rückzahlungsplan, oder das Erreichen von Meilensteinen. Die gestundeten Beträge sind zu verzinsen.
Kein Unternehmenserbrecht
Am 12. März 2024 hat der Ständerat entschieden, dass es kein Unternehmenserbrecht braucht. Folglich existiert kein Auffangnetz für ungeregelte oder nicht regelbare Nachlässe mit Familienunternehmen.
Fazit
Ohne Finanzierung oder Zahlungsaufschub kann ein Erbe ein Unternehmen oft nicht übernehmen.
Verstirbt ein Unternehmer, ohne seine Unternehmungsnachfolge geregelt zu haben, gibt es momentan kein gesetzliches Auffangnetz.