Es gibt in der Unternehmensnachfolgeplanung verschiedene rechtliche Hindernisse. Einer der grossen Hürden ist das Pflichtteilsrecht.

Problematik

Pflichtteilsrechte sind zu wahren. Sie möchten Erben gleich behandeln. Das kann schwierig sein, wenn ein Unternehmen den grössten Teil des Familienvermögens ausmacht. Die Übergabe an einen Nachfolger führt zu erheblichen Ausgleichszahlungen an die anderen Erben. Pflichtteils- und Ausgleichungsansprüchen sind abzugelten. Doch oft fehlen die finanziellen Mittel.

Pflichtteilsansprüche werden nach geltendem Recht grundsätzlich sofort fällig. Bei der Übernahme von Unternehmen führt dies oft zu Liquiditätsengpässen.

Auf den Pflichtteil entfallende Vermögenswerte müssen unbelastet, unbedingt und leicht veräusserlich sein. Minderheitsbeteiligungen dürfen gemäss der «bien aisément négociable»-Doktrin grundsätzlich nicht zugewiesen werden. So die Meinung der überwiegenden Lehre.

Planungsmöglichkeit

Als Planungsinstrumente kommen grundsätzlich ein Ehe-, Erbvertrag oder ein Testament in Frage.

Ehevertrag bei Ehegatten

Beispielsweise kann einem Unternehmerehegatten ein Unternehmen (inkl. dessen Erträge) als Eigengut zugewiesen werden. Der Nachlass des Unternehmers wird vergrössert.

Testament

Ein Unternehmer kann das Unternehmen einem Nachkommen zuwenden. Er kann Teilungsvorschriften erlassen, einen vorteilhaften Anrechnungswert festlegen, einen Willensvollstrecker einsetzen. Wichtig ist, dass das Unternehmen im ungeteilten Nachlass weitergeführt wird.

Erbvertrag

Oft ist das Unternehmen das Hauptaktivum. Es ist mit den Pflichtteilserben eine Regelung zu suchen. Wer will Nachfolger werden? Sind die übrigen Erben mit einem Pflichtteilsverzicht einverstanden? Was erhalten sie als angemessene Gegenleistung?

Oder ist einem Nachfolger ein Mehrheitsanteil und den übrigen Erben ein Minderheitsanteil zuzuteilen? Letztere haben Rechte. Diese können in einem Aktionärsbindungsvertrag geregelt werden. Zudem ist die «Biens aisément négociables Doktrin» zu beachten.

Fazit

Beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung. Involvieren Sie alle Erben.