Organspende
Organspenden retten Leben. Bis zu sieben Personen kann mit einer Organspende geholfen werden.
Transplantation, Organe, Spender
Sechs Organe werden momentan in der Schweiz gespendet und in sechs Transplantationszentren transplantiert: Nieren, Leber, Lunge, Herz, Bauchspieldrüse, sowie selten den Dünndarm.
Wer im Krankenhaus auf der Intensivstation verstirbt, kann Spender werden. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Transplantationsgesetz
Das Transplantationsgesetz regelt, wer die gespendeten Organe erhält. Es wird eine Warteliste geführt. Organe werden je nach medizinischer Dringlichkeit, Nutzen und Wartezeit zugeteilt.
Von der erweiterten Zustimmungsregelung zur erweiterten Widerspruchsregelung
Was ist vorzukehren? In der Schweiz gilt momentan die erweiterte Zustimmungslösung. Ihre individuelle Regelung (Patientenverfügung, Organspende-Karte) ist momentan noch nicht anzupassen. Informieren Sie Ihre nächsten Angehörigen, ob Sie für oder gegen eine Organentnahme sind, um diese zu entlasten.
Nach dem «Ja» zur Änderung des Transplantationsgesetzes wird die erweiterte Widerspruchsregelung voraussichtlich frühestens ab 2026 in der Schweiz gelten. Lehnen Sie eine Transplantation bzw. Organspende ab, halten Sie dies schriftlich fest und deponieren dies bei den Ausweispapieren. Ansonsten gelten Sie als möglichen Spender. Ist Ihr Wille unklar, haben Angehörige zu entscheiden. Sind diese nicht erreichbar, dürfen keine Organe (wie Leber, Lunge, Herz, Niere oder Gewebe) entnommen werden.
Wie festhalten?
Wie können Sie Ihren Willen zum Spenden von einzelnen oder allen Organen oder Geweben nach dem Tod äussern und festhalten? Sie können diese Entscheidung einer Vertrauensperson überlassen.
- Die Spendekarte.
- Die Patientenverfügung
- Das elektronische Patientendossiert (EPD).
Wer keine Organe spenden will, hat dies künftig - voraussichtlich 2026 - in ein zentrales Register einzutragen.
Alle Personen über 16 Jahre können eine Spendekarte ausfüllen. Bei jüngeren Personen hat der gesetzliche Vertreter zu entscheiden.
Planen Sie Ferien im Ausland? Was gilt dort?
Vor Auslandreisen (wie z.B. nach Österreich, Frankreich oder Spanien) müssen Sie Vorkehrungen treffen, da dort die ausländischen Gesetze, also diejenigen des Aufenthaltslandes, gelten. Je nach Land gelten die erweiterte Zustimmungs-, die Widerspruchs-, die Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen, die Informations- oder sogar die Notstandsregelung.
Erweiterte Zustimmungsregelung
Der Verstorbene hat zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt. Ohne dessen Zustimmung haben hingegen die Hinterbliebenen bzw. Familienangehörigen zu entscheiden. Sie können sich jedoch nicht darauf verlassen, dass ausserhalb der Schweiz Angehörige kontaktiert und deren Ablehnung zur Organspende akzeptiert würde.
Informationsregelung
Ihre Angehörigen werden in gewissen Ländern vor der Organentnahme informiert. Tun können diese jedoch nichts.
Notstandsregelung
Gilt die Notstandsregelung, ist eine Organentnahme stets zulässig, selbst bei Vorliegen eines Widerspruchs.
Widerspruchsregelung
Im Todesfall werden in gewissen Ländern Organe entnommen, es sei denn Sie haben sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen (sog. Widerspruchsregelung). Angehörige haben kein Widerspruchsrecht.
Prüfen Sie, ob es ein Widerspruchsregister gibt.
Widerspruchsregister in Österreich
Österreich sieht beispielsweise ein «Widerspruchsregister» vor, in welches Sie sich als ausländischer Tourist eintragen lassen können, um Ihre Organspende bei einem tödlichen Unfall zu verhindern.
Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen
Hinterbliebene des Verstorbenen können in gewissen Ländern die Organentnahme ablehnen.
Merke
Machen Sie sich Gedanken, wie Sie zur Gewebe- und Organentnahme bzw. namentlich zur Transplantation Ihrer Organe stehen. Entscheiden Sie selbstbestimmt. Im Ausland können andere Gesetze gelten. Klären Sie ab und handeln Sie, vor allem bevor Sie nach Belgien, Frankreich, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien oder Ungarn reisen.
Sorgen Sie vor, damit Ihr Wille bekannt und akzeptiert wird!