Vorsorgeauftrag

Vorsorgeauftrag

Ein Griff zur rechten Zeit spart viel Müh und Leid. Verfassen Sie Ihren Vorsorgeauftrag.

Wer bezahlt Ihre Rechnungen, öffnet Ihre Post, löst Ihre Wohnung auf oder verkauft Ihr Haus und wählt ein Pflegeheim aus, wenn Sie Ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können?

Wer führt Ihr Geschäft, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall auf unbestimmte Zeit ausfallen?

Verlust der Urteilsfähigkeit

Unfälle passieren jedem. Zu jeder Zeit. Ebenso wie plötzliche Krankheiten (COVID-19!) und Demenz. Jeder kann seine Urteilsfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft verlieren. Es ist leichtsinnig, das Gegenteil anzunehmen. Jeder, der ein Unternehmen oder Abhängige hat, ist gut beraten, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, für ihn zu handeln, wenn er handlungsunfähig wird. Und zwar jetzt, solange Sie noch fit und urteilsfähig sind.

Lebenspartner

Unverheiratete haben kein gesetzliches Vertretungsrecht.

Umfang des Vertretungsrechts durch den Ehegatten

Die meisten Menschen nehmen an, dass ihr Ehepartner für sie einspringen kann. Nicht unbedingt. Auch Ehegatten mit gesetzlichem Vertretungsrecht haben zu handeln, um weiterreichende Rechtshandlungen vornehmen zu können.

Ordentliche Verwaltung des Einkommens und der übrigen Vermögenswerte, Deckung des Unterhaltsbedarfs

Ein Ehepartner kann zwar Ihre Post öffnen und Rechnungen bezahlen, wenn er Vollmacht auf Ihr Bankkonto hat.

Ausserordentliche Vermögensverwaltung

Aber es gibt noch mehr zu beachten, falls Sie und Ihr Ehepartner gemeinsame Miteigentümer der Familienwohnung sind. Was ist mit Ihrem Bankschliessfach? Mit Ihren Bitcoins? Was ist mit Ihrem Geschäft? Die Chancen stehen gut, dass Sie die alleinige rechtliche Kontrolle über viele der Vermögenswerte in Ihrem Nachlass und Unternehmen haben. Ohne eine gültige Vorsorgevollmacht, die jemanden ermächtigt, in Ihrem Namen zu handeln, werden diese Vermögenswerte sozusagen eingefroren. Schlimmer ist, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) allenfalls einen Beistand ernennt, der die nötigen Geschäfte erledigt.

Vorsorgebeauftragter

Bestimmen Sie bereits heute, wer für Sie in Ihrem Namen handeln kann, wenn Sie dies bei vorübergehender oder dauernder Urteilsunfähigkeit nicht mehr tun können. Ernennen Sie jemanden, der vertrauenswürdig ist, der in der Lage ist, schwierige Entscheidungen zu treffen, und der bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen. Der Vorsorgebeauftragte hat sich um die persönlichen, medizinischen, finanziellen und juristischen Entscheide zu kümmern, je nachdem, welche Aufgaben Sie ihm zuweisen. Legen Sie den Auftrag und den Umfang der übertragenen Befugnisse genau fest.

Personensorge

Bei der Personensorge geht es um Alltägliches, wie das Öffnen der Post, das Organisieren von Spitex, von Pflegepersonal, von Reinigungsdiensten etc.

Zur Personensorge gehört auch die Veranlassung von ärztlichen Massnahmen, wobei in der Regel die Anweisungen in der Patientenverfügung zu befolgen sind.

Vermögenssorge

Die Vermögenssorge betrifft finanzielle Fragen, wie Prüfen und Bezahlen von Rechnungen, die Verwaltung des Einkommens, des Vermögens, das Führen von Unternehmen etc. Der Vorsorgebeauftragte sollte finanziell und rechnerisch versiert und äusserst vertrauenswürdig sein.

Vertretung im Rechtsverkehr

Ferner übernimmt die Vertrauensperson die Vertretung im Rechtsverkehr. Sie kann in Ihrem Namen Verträge abschliessen oder kündigen, sowie Sie vor Behörden und Gerichten vertreten.

Aufgaben und Weisungen

Im Vorsorgeauftrag haben Sie die Bevollmächtigten zu bezeichnen und die übertragenen Aufgaben zu beschreiben und können dazu Weisungen erteilen.

Publikation

Laden Sie eine Publikation zum Vorsorgeauftrag herunter.

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Form

Errichten Sie Ihren eigenhändigen Vorsorgeauftrag, in dem Sie ihn von Anfang bis Ende von Hand niederschreiben, datieren und unterzeichnen.

Hinterlegungsort

Der Vorsorgeauftrag hat formrichtig erstellt und auffindbar zu sein. Stellen Sie sicher, dass die Existenz und der Aufbewahrungsort bekannt sind. Ihr Bankschliessfach und die Rückseite einer entfernten Aktenschublade sind nicht geeignet. Der Hinterlegungsort kann beim Zivilstandsamt eingetragen werden. Hinterlegungsort für Vorsorgeaufträge ist im Kanton Zürich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz des Vorsorgeauftraggebers.

Widerruf und Validierung

Vor der Validierung können Sie Ihren Vorsorgeauftrag jederzeit in einer der Formen widerrufen, die für die Errichtung vorgeschrieben sind.

Nach Verlust der Urteilsfähigkeit ist ihr Vorsorgeauftrag im Original der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zur Validierung einzureichen. Diese prüft, ob Sie urteilsunfähig sind, der Vorsorgeauftrag formell gültig ist sowie der Beauftragte geeignet und gewillt ist. Der Beauftragte kann den Auftrag annehmen. Er ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Klären Sie dies vorher ab.

Die KESB stellt eine Legitimationsbescheinigung aus. Nach der Validierung ist ihr Vorsorgeauftrag zeitlich unbeschränkt wirksam. Er verliert seine Wirkung von Gesetzes wegen, wenn die auftraggebende Person wieder urteilsfähig wird.