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DIE ZEIT LÄUFT. CHECK-UP FÜR BESTEHENDE NACHLASSPLANUNG

Ein Check-up ist für bestehende Nachlassplanungen bevorzugterweise vor dem 1.1.2023, dem Inkrafttreten des ersten Teils des revidierten Erbrechts, vorzunehmen.

Aktuelle Regelung, klare Formulierung

Testament, Erbvertrag, Ehevertrag

Liegen bereits erbrechtliche Bindungen vor? Ja? Ein Testament oder Erbvertrag? Was ist dessen Inhalt? Gibt es weitere Dokumente, wie Ehevertrag, Vorsorgeauftrag, Vollmachten, Patientenverfügungen, Verkehrswertschätzungen? Was ist darin vorgesehen?

Sind die Regelungen noch aktuell? Haben sich Ihre persönlichen oder finanziellen Umstände seither verändert? Sind Personen vorverstorben? Gibt es neue Personen, die Ihnen am Herzen liegen?

Pflichtteil

Gibt es Regelungen hinsichtlich Pflichtteils? Wie sind diese formuliert? Wer wurde auf den Pflichtteil gesetzt und weshalb?

Eltern werden ab dem 1.1.2023 nach Art. 470 Abs. 1 revZGB nicht mehr pflichtteilsgeschützt sein.  Die Pflichtteile der Nachkommen werden reduziert. Die verfügbare Quote wird mindestens die Hälfte betragen.

Haben Sie den Ehegatten mittels Nutzniessung begünstigt und über die verfügbare Quote frei verfügt? Diese wird sich neu auf die Hälfte gegenüber bisher einem Viertel des Nachlasses belaufen.

Potentielle Scheidungen

Wie möchten Sie mit zukünftig möglichen Scheidungen sowie erb- und eherechtlichen Begünstigungen umgehen? Ist die finanzschwächere Partei dennoch abzusichern?

Erbvertrag

Enthält ein Erbvertrag explizite Vorbehaltsklauseln? Das revidierte Recht sieht einen Kurswechsel vor: Von der bisherigen, grundsätzlich lebzeitigen Zuwendungs- bzw. Schenkungsfreiheit zum grundsätzlichen Schenkungsverbot bzw. Verbot für lebzeitige Zuwendungen. Verfügungen von Todes wegen und Zuwendungen unter Lebenden werden der Anfechtung unterliegen, wenn sie mit den Verpflichtungen aus dem Erbvertrag unvereinbar und nicht vorbehalten worden sind.

Es besteht kein Übergangsrecht. Können Sie den Vertrag aufheben? Leben noch alle Beteiligten? Sind sie urteilsfähig?

Abwarten oder handeln

Falls Sie nichts vorkehren und die alte Verfügung von Todes wegen bestehen lassen, werden die allgemeinen Auslegungsgrundsätze letztwilliger Verfügungen gelten. Im Streitfall wird ein Richter nach den allgemeinen Regeln entscheiden.

Aktiv planen, Verantwortung übernehmen

Werden Sie aktiv, nutzen Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten. Gestalten Sie jetzt, unabhängig vom Alter und von Familienverhältnissen. Warten Sie nicht ab, bis Ihre Zeit abgelaufen ist. Dann ist es zu spät.

Überlassen Sie nichts dem Zufall, schon gar nicht Ihr hart erarbeitetes Vermögen. Rufen Sie mich an!

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