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Kunst vererben

Wem vererben Sie Ihre Kunst?

Ein Kunstnachlass zu teilen kann schwierig sein. Denn ein Erbe kann grundsätzlich keinen Gegenstand auswählen. Bei der Teilung haben alle Erben nach Art. 610 Abs. 1 ZGB einen gleichen Anspruch auf die Gegenstände der Erbschaft. Bei Uneinigkeit ist ein Kunstobjekt einem Los zuzuteilen und unter den Erben durch Losziehung zu verteilen (vgl. Art. 611 ZGB) oder ein sehr wertvolles Kunstobjekt ist zu verkaufen und der Erlös unter den Erben zu teilen (vgl. Art. 612 Abs. 2 ZGB).

Testament oder Erbvertrag

Um von der schweizerischen, gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, können Sie z.B. ein Testament verfassen oder einen Erbvertrag abschliessen, Erben einsetzen oder ein Vermächtnis auszurichten.

Teilungsvorschrift

Sie können bestimmen, wer welches Kunstobjekt erhält. Ein Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen seinen Erben Vorschriften über die Teilung machen. Dies ist für die Erben verbindlich (vgl. Art. 608 ZGB).

Wert

Zu welchem Wert ist das Gemälde oder die Skulptur anzurechnen? Um Diskussionen über Bewertungsfragen entgegenzuwirken, sind Wertangaben oder Wertfestlegungsregeln hilfreich, ebenso eine aktualisierte Dokumentation (Kaufvertrag, Schätzung, Echtheitsnachweis, etc.).

Bleibt das Kunstwerk innerhalb der Familie, wird oft ein Vorzugswert festgesetzt. Allenfalls ist ein Nettogewinn bei einem Verkauf innert X Jahren mit den übrigen Erben zu teilen.

Auflage

Darf das Kunstobjekt verkauft werden? Ein Erblasser kann seinen Verfügungen Auflagen anfügen (vgl. Art. 482 Abs. 1 ZGB), z.B. das Verbot des Verkaufs, oder das vorgängige Angebot des Objekts zum Kauf an andere Miterben.

Mit Verkaufsanordnungen bestimmen Sie, wie Kunst zu veräussern ist. Ob privat, oder durch ein Auktionshaus oder eine Galerie.

Gespräch

Kunst ist Genuss. Ist der Erbe oder Vermächtnisnehmer am Kunstwerk interessiert? Kann er sich die möglichen Steuerfolgen leisten? Ziehen Sie alle Pflichtteilserben ein, damit Streit (z.B. über Bewertung, Herabsetzung) vermieden wird. Transparenz hilft, Erwartungen zu dämpfen.

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