Verzicht auf eine Nutzniessung am Wohnhaus
Ein Erblasser räumt seiner bei ihm wohnhaften Haushälterin die Nutzniessung am Wohnhaus testamentarisch ein. Diese verzichtet darauf. Ein Nutzniessungsrecht hat einen objektiven Wert: die Liegenschaft kann bewohnt oder an Dritte vermietet werden. Die Nutzniesserin erhält die Mieteinnahmen und trägt die Aufwendungen (gewöhnlichen Unterhalt, die Hypothekarzinsen, Steuern, Abgaben und Versicherungszinsen). Steuerliche Folgen Was sind die steuerlichen Folgen eines unwiderruflichen und entschädigungslosen… Weiterlesen »Verzicht auf eine Nutzniessung am Wohnhaus