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Pflicht zur Eigenversorgung, Befristung des Scheidungsunterhalts

Das Bundesgericht hat mehrere Leitentscheiden zum familienrechtlichen Unterhalt gefällt und Faustregeln aufgehoben oder aufgeweicht. Was ist die neue Rechtslage?

Teil 2

Können Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten? Was kann Sie davon abhalten? Wie lange?

Eigenversorgung, Eigenverantwortung

Jede erwachsene Person trifft eine Eigenverantwortung und hat für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Es gilt das Primat der Eigenversorgung: Nach der Trennung haben geschiedene Eheleute ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst zu verdienen. Auszustreben ist die wirtschaftliche Eigenständigkeit.

Übergangsfristen

Angemessene Übergangsfristen zur Neufindung und zur Teilnahme an Weiter- oder Zusatzausbildungen werden gewährt. Weiterbildung kann sinnvoll sein, um die Eigenversorgungskapazität des potentiell Unterhaltsberechtigten zu stärken, was den Unterhaltsverpflichteten stärker entlastet. Auch der Bewerbungsprozess nimmt Zeit in Anspruch (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_104/2018 vom 2. Februar 2021 E. 5.4).

Befristete Dauer des nachehelichen Unterhalts

Die Dauer des nachehelichen Unterhalts wird befristet, da kein Anspruch auf lebenslängliche Gleichstellung besteht.

Langjährige Hausgattenehe, minderjährige Kinder

Ins Gewicht fallen langjährige Hausgattenehe und Erwerbshinderung durch Kinder.

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