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Sie verfassen heute Ihr Testament. Welches Recht wird gelten?

1. Januar 2023

Wird das heute (noch) geltende Erbrecht oder das ab dem 1.1.2023 neu geltende revidierte Erbrecht anwendbar sein? hängt vom Todestag ab.

Wann eine Verfügung von Todes wegen errichtet oder wann eine Schenkung vorgenommen wurde, ist irrelevant.

Todestagsprinzip

Stirbt der Erblasser vor dem 1.1.2023, gilt das bisherige Recht.

Stirbt er nach dem 31.12.2022 und verfügt er nach diesem Zeitpunkt, gilt das neue, revidierte Recht.

Was wird gelten, wenn Sie nach dem 31.12.2022 sterben, aber heute ein Testament verfassen?

Pflichtteile, eindeutige Formulierung

Die neuen Pflichtteile sind bekannt. Sie haben mehr Möglichkeiten. Wie stehen Sie dazu? Beabsichtigen Sie, die Pflichtteilsquote des heute geltenden Rechts beizubehalten? Oder soll ein pflichtteilsgeschützter Erbe möglichst wenig bekommen?

Achten Sie auf eine eindeutige Formulierung. Bei einer klaren Rechtswahl geben Sie an, ob die Pflichtteilsquoten unverändert bestehen bleiben (sog. fixierte Formulierung) oder ob sie nach dem zum Zeitpunkt des Ablebens geltenden Rechts anwendbar sein sollen (sog. dynamische Formulierung).

Die Eltern werden ab dem 1.1.2023 nicht mehr pflichtteilsberechtigt sein. Wie wollen Sie damit umgehen?

Potentielle Scheidung

Was soll bei künftigen Scheidungen gelten? Ist die finanzschwächere Partei dennoch abzusichern? Falls ja, sehen Sie abweichende Anordnungen im Ehe- und Erbvertrag vor. Falls nein, errichten Sie bereits heute eine Verfügung von Todes wegen (z.B. ein Testament) auf Vorrat, um den überlebenden Ehegatten vom Nachlass auszuschliessen.

Erbvertrag

Möchten Sie trotz Abschluss eines Erbvertrages künftig lebzeitige Zuwendungen (wie Schenkungen) ausrichten und Verfügungen von Todes wegen errichten? Dann sehen Sie ausdrückliche Vorbehalte vor!

Zu beachten

Beachten Sie bereits heute die Revisionspunkte in Ihrer Planung!

Liegt Ihnen eine friedliche Vermögensübergabe am Herzen? Dann kontaktieren Sie mich!

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