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EHE- UND FAMILIENRECHT


EHEVERTRÄGE ZUM SCHUTZ DES VERMÖGENS

Schliessen Sie Versicherungen ab? Selbstverständlich.

Es ist wie bei einer Versicherung. Sie zahlen jedes Jahr Ihre Auto- und Krankenversicherung. Warum sollten Sie nicht auch etwas Geld in eine Beratung und in einen Ehevertrag investieren, der Ihnen ein Vermögen ersparen kann, wenn die Beziehung nicht funktioniert?

Liebe und Verstand gehen selten Hand in Hand

Herzlichen Glückwunsch zum Heiraten! Heiraten ist eine Verpflichtung. Sie kommt mit Pflichten, Verantwortung und bestimmten Erwartungen. Auch wenn Sie verliebt sind, seien Sie weise und planen Sie voraus. In der Realität enden viele Hochzeiten in einer Scheidung, und in zerstörerischen Konflikten und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten. Um Streitigkeiten zu minimieren und das Vermögen zu schützen, sollten Sie vor oder während Ihrer Ehe einen Ehevertrag aushandeln.

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt

Sprechen Sie finanzielle Fragen jetzt an, da Geld einer der grössten Stressfaktoren in der Ehe ist. Diskutieren Sie und stellen Sie Richtlinien auf, wie Sie Geld ausgeben oder sparen. Halten Sie fest, welches Vermögen Sie in die Ehe mitbringen. Überlegen Sie sich Regeln für die Aufteilung des Vermögens, die Verteilung der Schulden und Bestimmungen zur Streitbeilegung. Bringen Sie andere praktische Aspekte zur Sprache, wie die religiöse Erziehung Ihrer zukünftigen Kinder, die Sprache, in welcher Sie sie erziehen werden. Das kann für Struktur und Klarheit sorgen. Ausserdem hilft es Ihnen, im Falle einer Scheidung Zeit, Geld und Aggressionen zu vermeiden.

Inhalt und Grenzen eines Ehevertrages

Den Güterstand können Ehegatten vor oder während der Ehe in einem öffentlich beurkundeten Ehevertrag wählen, aufheben oder ändern.

Oft wird im Rahmen einer Nachlassplanung eine Meistbegünstigung des Ehegatten durch Ehevertrag vorgesehen. Bei hängigen Scheidungsverfahren, das den Verlust des Pflichtteilsanspruches des überlebenden Ehegatten bewirkt, gelten solche Vereinbarungen nur beim ausdrücklichen Vorbehalt.

Es stellt sich die Frage, ob die Festlegung von Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Sorgerechtsregelungen im Voraus in einem Ehevertrag im Falle einer Scheidung zum Zeitpunkt der Trennung durchsetzbar sind.

Neu sind Scheidungskonventionen auf Vorrat bzw. die antizipierte Vereinbarung über den nachehelichen Unterhalt bindend. Diese sind an keine besondere Form gebunden. Ein Ehegatte kann sich vertraglich verpflichten, dem anderen im Falle einer Scheidung einen bestimmten Betrag an dessen Unterhalt zu bezahlen (Urteil des Bundesgerichts 5A_778/2018 vom 23. August 2019 E. 5.5). Durchsetzbar sind die Vereinbarungen erst nach richterlicher Genehmigung. Dies geschieht u.a., wenn der Inhalt nicht offensichtlich unangemessen ist. Dies orientiert sich an den im Scheidungszeitpunkt aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Kinderbelange sind der Verfügung der Eltern entzogen. Diesbezügliche Abreden stellen einen gemeinsamen Antrag dar, an den das Gericht nicht gebunden ist.

Wer sollte einen Ehevertrag bzw. Vermögensschutz in Betracht ziehen?

Eheliche Vereinbarungen sind am attraktivsten für:

  • Personen mit sehr unterschiedlichen finanziellen Verhältnissen vor der Ehe.
  • Personen, die ein zweites oder drittes Mal heiraten.
  • Personen mit Nachkommen aus früheren Ehen oder Beziehungen.
  • Geschäftsinhaber, die beabsichtigen, Ehe und Geschäft finanziell zu trennen. Es kann sein, dass Ihre Geschäftspartner darauf bestehen, dass Sie einen Ehevertrag abschliessen, um sicherzustellen, dass eine mögliche Scheidung das Geschäft weder gefährdet noch zerschlägt.

 

Informieren Sie sich, ob eine solche Vereinbarung für Sie richtig ist. Nehmen Sie sich Zeit zum Verhandeln. Vielleicht haben Sie einen Ehevertrag zur Durchsicht erhalten und möchten eine informierte Entscheidung treffen. Kontaktieren Sie mich jetzt.

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