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EHE- UND FAMILIENRECHT


SORGE- UND BESUCHSRECHT FÜR KINDER

Ihr Kind hat oberste Priorität. Dafür habe ich volles Verständnis. Dennoch sollten Sie Ihre Kinder vor Rechtsstreitigkeiten schützen.

Die beste Option ist, eine Betreuungsvereinbarung zu entwerfen, die zu den spezifischen Einzelheiten Ihrer Familie passt. Sie muss noch von einem Gericht überprüft und genehmigt werden.

Ohne Einigung wird das Gericht für Sie entscheiden, Abklärungen treffen, und Ihnen ein minimales Besuchsrecht einräumen. Das ist ein erheblicher Nachteil, da Sie Ihr Kind möglicherweise weit weniger sehen, als Sie wollen. Ferner haben Sie sich an einen Betreuungsplan zu halten, der für beide Seiten nicht funktioniert. Mein Rat an Sie: Verhandeln Sie, im Interesse Ihrer Kinder.

Kindeswohl

Betrachten Sie jede Regelung mit den Augen Ihres Kindes. Es hat nun zwei Zuhause, nicht nur eines. Für alle Beteiligten beginnt mit der Trennung der Eltern ein neuer Lebensabschnitt. Die Eltern-Kind-Beziehung ist ein enges Band und dauert an. Kinder entwickeln sich am besten durch die liebevolle und fürsorgliche Zuwendung beider Elternteile.

Eltern, die in Sorgerechtsstreitigkeiten geraten, tappen oft in die Falle, sich auf ihre Interessen und das, was ihnen passt, zu konzentrieren. Selbst wenn Ihr Ehemann Sie vielleicht betrügt und sich während der Ehe weniger um die Kinder gekümmert hat, bedeutet das nicht, dass er jetzt nicht für die Kinder sorgen kann. Das Gleiche gilt für den Ehemann, der glaubt, dass seine Frau zu irrational oder instabil und deshalb keine geeignete Mutter ist. Sie kann die stabilste und liebevollste Mutter sein, die sich Kinder wünschen können.

Kinder brauchen die Liebe von allen, Mutter, Vater, Grosseltern. Beim Sorge-, Obhuts- und Besuchsrecht geht es einzig um das Wohl der Kinder. Versetzen Sie sich bei jeder Regelung in deren Perspektive.

Alternierende Obhut

Alternierende Obhut bedeutet, dass das Kind grundsätzlich bei beiden Elternteilen (ungefähr) zu gleichen Teilen lebt. Beide Eltern kooperieren, gewährleisten die Betreuung, wohnen in der Nähe und haben für die Kindern eine geeignete Unterkunft. Beide Elternteile treffen wichtige Entscheidungen bezüglich Ihrer Kinder. Beide Elternteile teilen sich die Verantwortung für die Kinderbetreuung zu gleichen Teilen.

Eine alternierende Obhut ist zu beantragen. Es findet eine Einzelfallprüfung statt.

Wenn Sie eine gemeinsame Elternschaft bzw. alternierende Obhut anstreben, tun Sie dies von Anfang an im Zeitpunkt der Trennung. Ansonsten riskieren Sie eine dagegen argumentierende Mutter, am Tagesablauf des Kindes sei festzuhalten.

Die alternierende Obhut beeinflusst die Unterhaltszahlungen für das Kind, da Kosten bei beiden Eltern anfallen. Eine «Einkommensanrechnung» kann stattfinden. Es ist zu unterscheiden, ob eine geteilte Obhut mit identisch grossen oder unterschiedlichen Betreuungsanteilen vorliegt.

Alleiniges Obhutsrecht oder Hauptwohnsitz des Kindes und Besuchsrecht

Ein Kleinkind wird die meiste Zeit bei einem Elternteil wohnen. Der andere Elternteil hat jedes zweite Wochenende oder ein paar Tage im Monat Besuchsrecht, ausser der Kontakt mit dem Elternteil wird als ungesund oder unsicher angesehen. – In der Regel entscheiden beide Elternteile weiterhin gemeinsam über die Schulbildung, Religion und medizinische Behandlung Ihres Kindes.

Die primäre Betreuungsperson trifft alltägliche Entscheidungen hinsichtlich Ihres Kindes. Sie ist verpflichtet, den umgangsberechtigten Elternteil über wichtige Angelegenheiten zu informieren.

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