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EHE- UND FAMILIENRECHT


ABSTAMMUNG / VATERSCHAFT

Paare aus allen Lebensbereichen können heutzutage Kinder haben, ohne zu heiraten.

Wer ist der Vater?

Die Frage “Wer ist der Vater” ist nicht immer einfach zu beantworten. Auch wenn wissenschaftliche Tests (Blut- und DNA-Tests) die Vaterschaft mit fast 100-prozentiger Genauigkeit bestimmen.

Vor Gericht wird die Vaterschaft vermutet, festgestellt oder anerkannt. Ein festgestellter, mutmasslicher oder anerkannter Vater bezahlt Kindesunterhalt.

Vermutet wird die Vaterschaft beim Ehemann, wenn ein Kind während der Ehe oder innerhalb von 300 Tagen nach seinem Tod geboren wird.

Wozu die rechtliche Feststellung der Abstammung?

Jede beteiligte Person hat ein anderes Interesse an der Feststellung der Vaterschaft.

Kind

Das Kind hat ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung, auf Unterstützung und darauf, mindestens den Pflichtteil zu erben. Es ist im besten Interesse des Kindes, seine Identität, seine Eltern und deren erweiterten Familienmitglieder festzustellen und zu kennen. Ferner ist bei gesundheitlichen Problemen die Familiengeschichte miteinzubeziehen (z.B. Knochenmarktransplantation), was die Kenntnis der Eltern voraussetzt.

Unverheiratete Mutter

Die unverheiratete Mutter hat gegenüber dem Vater eigene Ansprüche. Sie kann Ersatz für die Entbindungskosten, die Kosten des Unterhaltes während mindestens vier Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt sowie die erste Ausstattung des Kindes verlangen. Ferner kann sie das Kind bei dessen Unterhaltsklage gegen seinen Vater vertreten.

Jeder Vater

Jeder Vater hat einen persönlichkeitsrechtlichen Anspruch auf Kenntnis seiner (Nicht-)Vaterschaft. Er hat elterliche Rechte (wie Sorge-, Obhuts- und Besuchsrecht) und Pflichten (wie Bezahlung von Kindesunterhalt).

Ehemann

Beim Ehemann wird die Vaterschaft vermutet, wenn ein Kind während der Ehe oder innerhalb von 300 Tagen nach seinem Tod geboren wird. Diese Vermutung der Vaterschaft kann durch Anfechtungsklage beseitigt werden.

Mit der Mutter nicht verheiratete Vater

Der (mit der Mutter nicht verheiratete) Vater, der zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, kann elterliche Rechte, einschliesslich des väterlichen Sorge- und Besuchsrechts, beantragen.

In jedem Szenario kann es zu Komplikationen kommen.

Vorgehen

Ihre Vaterschaftsangelegenheit kann gelöst werden. Der erste Schritt ist die Feststellung der Abstammung. Im zweiten Schritt geht es um das Wohl des Kindes, um Fragen des Unterhalts, des Sorge-, Obhuts- und des Besuchsrechts bzw. der Betreuungszeit.

Kindesunterhalt kann teuer werden, da Bar- und Betreuungsunterhalt geschuldet ist. Der Kindesunterhalt wird in Abstammungs- sowie und in Scheidungssachen nach den gleichen Kriterien festgelegt. Jedes Kind hat Anspruch auf den gleichen Lebensstandard wie seine Eltern, unabhängig davon, ob diese verheiratet sind oder nicht.

Das Sorgerecht richtet sich nach dem Wohl des Kindes. Ein gemeinsames Sorgerecht oder eine gemeinsame Entscheidungsfindung ist in Situationen angebracht, in denen beide Elternteile kommunizieren und in Fragen der Gesundheit, Bildung und religiösen Erziehung des Kindes zusammenarbeiten können. – In der Regel hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein Besuchsrecht. Dessen Häufigkeit und Dauer hängt von den Interessen des Kindes ab.

Das neue Selbstverständnis von nicht-traditionellen Eltern

Heutzutage ist vieles möglich. Personen ziehen mit jemandem zusammen, bekommen Kinder, heiraten vielleicht und lassen sich später scheiden, versuchen ihr Glück erneut, und leben in Patchworkfamilien mit oder ohne Trauschein.

Verschiedene Bezugspersonen

Ein Kind hat verschiedene Bezugspersonen. Es kann im Laufe der Zeit mit mehreren nicht-traditionellen Eltern konfrontiert werden, einem unverheirateten biologischen Vater, einem Stiefelternteil und einer elternähnlichen Bezugsperson.

Unverheirateter Vater (auch angeblicher Vater oder biologischer Vater)

Ein unverheirateter Vater (auch angeblicher Vater oder biologischer Vater genannt) ist verpflichtet, für das minderjährige Kind Unterhalt an die Mutter zahlen. Er hat auch Rechte, wie das Besuchs- und Sorgerecht.

Stiefelternteil

Ein Stiefelternteil ist der neue Ehepartner, den die Mutter oder der Vater rechtlich geheiratet hat, ohne dass er der biologische Verwandte des Kindes ist.

Gleichberechtigter Elternteil

Ein gleichberechtigter Elternteil ist jemand, der eine elternähnliche Rolle im Leben des Kindes hat, ohne der biologische Vater oder ohne Adoptivelternteil zu sein.

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich vertrete Ihre Interessen, ob aussergerichtlich oder in einem Gerichtsverfahren. Ferner behandle ich strittige oder vereinbarte Vaterschafts-, Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten mit Diskretion.

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