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Erbrecht


TESTAMENTSCHECK

Check-up für Ihr Testament

Gehen Sie präventiv für einen Gesundheits-Check-up zum Arzt? Oder gehen Sie jährlich zur Dentalhygienikerin, um rechtzeitig reagieren zu können, falls etwas festgestellt wird? Sorgen Sie vor! Warum machen Sie das nicht mit Ihrem Testament?

Entspricht Ihr Testament den formellen und inhaltlichen Anforderungen? Ist es verständlich? Haben Sie ihren grösseren Gestaltungsspielraum genutzt, den die Erbrechtsrevision ab dem 1. Januar 2023 bietet? Sie können ihren überlebenden Ehe- oder Lebenspartner, einzelne Kinder oder Dritte stärker begünstigen. Denn sie können über mindestens die Hälfte Ihres Nachlasses testamentarisch frei verfügen. Vorausgesetzt sie werden aktiv und handeln. Eine wesentliche Änderung im neuen Erbrecht betrifft den Pflichtteil. Überprüfen Sie Ihre Nachlassplanung auch auf Aktualität.

Formelle Anforderungen

Vermeiden Sie Schlagzeilen wie: Eine eingesetzte Erbin erhält eine hohe Gerichtsrechnung statt Millionenerbe, weil unter dem Testament eine abschliessende Unterschrift fehlt.

Bei der Errichtung von Testamenten sind Formvorschriften, welche das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) vorschreibt, zu beachten und strikte einzuhalten. Es gibt drei Formen von Testamenten, das eigenhändige Testament, das öffentlich beurkundete Testament sowie das mündliche Testament (sog. Nottestament in Notsituationen).

Die einfachste Form ist, Ihr Testament (nach einer professionellen Beratung) selbst von Hand von Anfang bis Ende unter Angabe des Errichtungsdatums (Tag, Monat, Jahr) und allenfalls des Errichtungsortes niederzuschreiben, es als Testament zu bezeichnen und am Ende zu unterzeichnen.

Das öffentliche Testament ist für Personen geeignet, die nicht mehr selber schreiben oder lesen können. Es sind strenge Anforderungen zu beachten.

Das mündliche Testament ist selten und heikel. Es verliert nach vierzehn Tagen seine Gültigkeit, wenn es Ihnen nachträglich möglich ist, ein eigenhändiges oder öffentliches Testament zu errichten.

Inhaltliche Anforderungen

Wenn Sie ein Testament verfassen, sind Sie nicht völlig frei. Sie haben die Schranken der Verfügungsfreiheit zu beachten. Als Schranken der Verfügungsfreiheit gelten erbvertragliche Bindungen ohne explizite Vorbehalte; Pflichtteile der Kinder und der überlebenden Ehegatten sowie eingetragenen Partner; keine unsittlichen oder rechtswidrigen Auflagen; keine Familienfideikommisse bei Stiftungen; bei Nacherbeneinsetzung keine Pflicht des Nacherben, die Erbschaft einer anderen Person auszuliefern; kein Entzug des Anspruches auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes bzw. Hofes.

Innerhalb der Familie besteht eine natürliche Erbberechtigung, und der Pflichtteil kann grundsätzlich nicht entzogen werden. Wer in der Schweiz einen Anspruch auf einen Pflichtteil hat, wie Sie konkret bei Ihrer Nachlassplanung davon profitieren und von der gesetzlichen Ordnung abweichen können, lernen Sie in diesem Video.

Sichere Aufbewahrung Ihres eigenhändigen Testaments

Sie verfassen ein eigenhändiges Testament, um vom gesetzlichen Erbrecht abzuweichen. Ihre gesetzlichen Erben haben folglich andere Interessen. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Testament sicher aufbewahrt und nach Ihrem Ableben gefunden und zur Eröffnung eingeliefert wird. Nur so haben Sie die Gewissheit und Sicherheit, dass Ihr letzter Wille zählen und beachtet werden wird.

Rufen Sie mich für einen Testamentscheck an.

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