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Erbrecht


ERBRECHTLICHE KLAGEN UND ERBSTREITIGKEIT

Fühlen Sie sich als Erben übergangen? Unberücksichtigt? Hat jemand Ihr Erbe für sich selbst behalten? Oder einen Teil davon? Ist eine Person aufgetaucht, die vorgibt, das bisher verschwiegene Kind oder Geschwister des Erblassers zu sein? Ist das verantwortliche Familienmitglied transparent darüber, wie das Vermögen bewertet, in Geld umgewandelt und verteilt wird? Steht Ihnen ein gesetzlicher Pflichtteil zu, der sich nicht im Testament wiederfindet? Haben Sie den Verdacht, dass etwas faul ist? 

Übergangene, enttäuschte Erben

Übergangene, enttäuschte Erben sollten sich beraten lassen, ob sie das erhalten, was Ihnen zusteht. Erbrechtliche Prozesse umfassen jeden Rechtsstreit, in welchem es um das Vermögen des Erblassers, um fehlendes Vermögen, den Willensvollstrecker, die Erben, um den letzten Willen des Erblassers und die Gültigkeit eines Testaments geht.

Misstrauen

Erbrecht ist komplex und emotional. Das Misstrauen ist gross – oft aus gutem Grund. Vorwürfe der Vorzugsbehandlung sind so vorhersehbar wie ein Hollywood-Film aus dem Goldenen Zeitalter, besonders wenn der Willensvollstrecker ein Familienmitglied ist. Der Erblasser mag dem einen Erben übermässig grosszügig erscheinen, dem anderen übermässig sparsam. Jemand, der dem Erblasser oder seinen Besitztümern nahestand, kann sich mit Vermögenswerten davonmachen, z.B. wertvolle Bilder abhängen, bevor sie inventarisiert und damit aufgeteilt werden können. Andere mögen schwören, der Erblasser habe auf dem Sterbebett Geschenke gemacht – ein Kunstwerk, eine Uhrensammlung, teuren Schmuck und Pelze. Wo Geld ist, da ist auch Missbrauch.

Vorhersehbare Streitigkeiten

Eine Bevorzugung bedingt eine Benachteiligung. Zu freigiebige Erblasser oder zu gierige Erben führen zu Streitigkeiten, allenfalls zu Gerichtsverfahren. Erbstreitigkeiten sind vorhersehbar, wenn

  • der Willensvollstrecker nicht auf Anfragen von Familienmitgliedern reagiert oder anderweitig inkompetent ist;
  • Geschwister nicht gleichbehandelt werden;
  • Familienmitglieder nicht gut miteinander auskommen;
  • ein zweiter, späterer Ehepartner, der deutlich jünger ist als der Erblasser, gegenüber den Kindern aus erster Ehe unangemessen bevorzugt wird;
  • ein Pfleger als Nichtfamilienmitglied zum Hauptbegünstigten wird.

 

Erbschleicherei

Haben Sie den Verdacht auf einen Erbschleicher? Hat eine Pflegekraft sich in den letzten Monaten so sehr um Ihren Vater oder Ihre Mutter gekümmert, dass sie übermässig bedacht wurde? Hat die Pflegekraft Sie daran gehindert, Ihre Eltern zu sehen, oder hat sie private Gespräche verhindert? Fühlen Sie sich ausgegrenzt und übergangen?

Ungültigkeitsklage

Wann wurde das Testament errichtet? Sind Sie sicher, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seiner Unterschrift über ausreichende geistige Fähigkeiten verfügte? War der Erblasser in der Lage, Entscheidungen zu treffen? Wahrscheinlich ja, wenn er aufgeweckt war, seine eigenen Finanzen verwaltete, für sich selbständig sorgte. Stattdessen war ein schwer kranker Erblasser mit Betreuungspersonen eher unzulässiger Beeinflussung ausgesetzt. Ein schwerkranker Patient, der rund um die Uhr auf Pflege angewiesen ist, kann manipuliert werden. Es kann auch sein, dass der Erblasser bei der Abfassung seines Testaments nicht geistig zurechnungsfähig war. Gab es Anzeichen von Demenz? Darüber hinaus kann das Testament formale Mängel aufweisen. Solange Sie keine Ungültigkeitsklage erheben, bleibt die Verfügung wirksam.

Herabsetzungsklage

Ebenso kann ein Erblasser Ihnen zu wenig zukommen lassen, wissentlich oder unwissentlich gegen das Gesetz verstossen haben und damit Ihren Pflichtteil verletzen. Ohne eine Herabsetzungsklage gilt die letztwillige Verfügung.

Teilungsklage

Nicht jeder Vermögenswert in Ihrem Nachlass ist teilbar. Ihr Einfamilienhaus und andere Besitztümer können illiquide sein – nicht leicht zu verflüssigen oder zu teilen. Wenn sich Ihre Erben nicht über die Aufteilung einigen können, ist Ihre letzte Möglichkeit, eine Teilungsklage einzureichen. Obwohl Verhandlungen und Mediation weniger kontraproduktiv und billiger sind, enden viele Erben vor Gericht, weil sie sich nicht einigen können.

Vermächtnisklage

Ein weiterer Grund für einen Rechtsstreit ist die Untätigkeit. Obwohl Ihnen aus dem Nachlass eine Ausschüttung zusteht, erfolgt diese nicht. Dies kann aus bösartigen Gründen (ein skrupelloser Erbe) oder aus gutartigen Gründen geschehen – z.B. hat der Erblasser CHF 500’000 einer Wohltätigkeitsorganisation vermacht, jedoch beträgt der Wert des Nachlasses, einschliesslich der mit einer Hypothek belasteten Immobilie, die Hälfte davon. Ein Vermächtnisnehmer kann versuchen, ein Vermächtnis durchzusetzen, indem er eine Vermächtnisklage einreicht.

Erbschaftsklage

Weigert sich eine Person, eine Erbschaftssache herauszugeben? Erwägen Sie eine Erbschaftsklage.

Ob klagen oder verklagen: Führen Sie keine aussichtslosen Kämpfe

Ob Sie klagen oder verklagt werden, ich kann Sie unterstützen. Dabei werde ich Ihnen nicht zu viel versprechen und eine realistische Einschätzung geben, damit Sie eine informierte Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen können. Nicht alle Kämpfe sind es wert, ausgefochten zu werden.

Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Beratungsgespräch. Gerne berate ich Sie, gebe eine Zweitmeinung ab oder vertrete Sie vor Gericht.

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