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Verwaltungsrätin, unabhängige Stimmrechtsvertreterin

VERWALTUNGSRÄTIN, UNABHÄNGIGE STIMMRECHTSVERTRETERIN


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Verwaltungsrätin

Der Verwaltungsrat hat u.a. die Oberleitung der Gesellschaft, d.h. er ist für die Festlegung einer klaren Strategie verantwortlich. Die Nachhaltigkeit des Unternehmens ist zu sichern. Das Wachstum ist unter Erreichen des statutarischen Zwecks zu fördern.

Unternehmerische Entscheidungen sind immer mit Risiken verbunden. Die notwendigen Informationen haben vorzuliegen, verschiedene Lösungsoptionen sind zu diskutieren, Risikoabwägungen sind sorgfältig vorzunehmen. Entscheidungen sind unbefangen – ohne Vorliegen von Interessenkonflikten – zu treffen. Der Entscheidfindungsprozess ist zu protokollieren. Sollte sich im Nachhinein ein Geschäftsentscheid als Fehlentscheid erweisen, so wird ein Richter bei einer allfälligen Verantwortlichkeitsklage die sog. «Business Judgment Rule» anwenden. Er wird überprüfen, ob die notwendige Sorgfalt bei der Entscheidfindung angewendet wurde. Dies bedingt ein Handeln auf informierter Basis in gutem Glauben im besten Interesse der Gesellschaft.

Mit aktuellen Themen der Unternehmensführung («current issues in corporate governance») habe ich mich während meines Nachdiplomstudiums an der Universität in Boston befasst. Als ehemalige Präsidentin des Verwaltungsrates einer KMU weiss ich, wie man VR Sitzungen vorbereitet, durchführt, protokolliert, rechtzeitig über wesentliche Aspekte der Gesellschaft informiert und Geschäftsberichte erstellt. Als Unternehmerin und ehemalige Dozentin im Bereich Wirtschaftsrecht habe ich ein Flair für wirtschaftliche Zusammenhänge.

Der Verwaltungsrat hat die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, insbesondere hinsichtlich der Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen. Ausserdem kommt dem Verwaltungsrat die Festlegung der Organisation sowie die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung betrauten Personen zu. Verwaltungsräte haben sich regelmässig über den Geschäftsgang zu informieren.

Als Rechtsanwältin bin ich es gewohnt, Fragen zu stellen, abzuwägen, und Gesetze einzuhalten. Gerade eine Frau kann in von Männern dominierten Verwaltungsräten unterschiedliche Meinungen und andere Blickwinkel einbringen. Als ausgebildete Mediatorin bin ich mit Konflikt-Management vertraut.

Bei gut kapitalisierten Gesellschaften kann ich mich als Verwaltungsrätin gerne einbringen. Auf Ihre Kontaktaufnahme freue ich mich.

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Unabhängige Stimmrechtsvertreterin

Das Aktienrecht ist vertretungsfreundlich ausgestaltet. Aktionäre können sich für die Ausübung ihrer Rechte an einer Generalversammlung durch Dritte vertreten lassen. Sie haben mehrere Möglichkeiten, nämlich:

  • Vertretung durch einen Aktionär;
  • Vertretung durch einen Dritten, sofern die Statuten dies vorsehen;
  • Organvertreter;
  • Depotvertreter;
  • Vertretung durch einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter.

 

Die unabhängige Stimmrechtsvertreterin vertritt die Stimmen der Aktionäre an der Generalversammlung, sofern diese nicht selbst teilnehmen.

Eine börsenkotierte Gesellschaft hat den Aktionären eine unabhängige Person zu bezeichnen, die von den Aktionären mit der Stimmrechtsvertretung an der Generalversammlung beauftragt werden kann. Für ein solches Mandat stehe ich gerne zur Verfügung

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