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Erbrechtsrevision

Unvergessen

Sie entscheiden frei, was Sie hinterlassen wollen, beim wem sie sich bedanken, wem sie eine Freude machen, wen sie unterstützen oder Ihr Glück weitergeben wollen. Die Möglichkeit dazu haben Sie. Erbrechtsrevision Dank der Schweizerischen Erbrechtsrevision können Sie ab dem 1.1.2023 immer über mindestens die Hälfte Ihrer Erbschaft frei verfügen. Es lohnt sich zu überlegen, ob die gesetzliche Regelung für Sie… Weiterlesen »Unvergessen

Gesetzlicher Erbteil (Erbquoten)

Aktive, selbstbestimmte Nachlassplanung Haben Sie selbstbestimmt Ihren Nachlass geregelt? Nutzen Sie Ihren Gestaltungsspielraum? Der Schweizer Gesetzgeber bestimmt, wer wie viel erben wird, wenn Sie untätig bleiben. Wie viel Ihre gesetzlichen Erben (Blutsverwandte, überlebende Ehepartner) erhalten werden (sog. Erbquote), hängt von Ihren familiären Verhältnissen ab. Unterschieden wird, ob Sie alleinstehend oder verheiratet sind. Alleinstehende Für Alleinstehende gilt Folgendes: Sind Sie alleinstehend… Weiterlesen »Gesetzlicher Erbteil (Erbquoten)

Gesetzliche Erben

Wer wird Sie beerben, wenn Sie untätig bleiben? Falls Sie kein Testament verfasst oder einen Erbvertrag abgeschlossen haben (sog. letztwillige Verfügung von Todes wegen), gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz legt fest, wer Sie beerben wird (sog. gesetzliche Erben) und mit welchem Anteil (sog. Erbquote). Die Erbrechtsrevision tangiert das gesetzliche Erbrecht nicht. Blutsverwandte, überlebender Ehegatte oder eingetragener Partner Ihre Blutsverwandten… Weiterlesen »Gesetzliche Erben

Auf ein blühendes, erfolgreiches 2023.

Was wird sich ändern? Meine besten Wünsche für ein blühendes Jahr 2023, bei bester Gesundheit, mit Zufriedenheit, interessanten Begegnungen, neuen Möglichkeiten und mit viel Leidenschaft, bei allem, was Sie tun. Auch im Jahr 2023 gibt es Neuerungen: Revision des Aktienrechts Am 1. Januar 2023 werden diverse Änderungen des Schweizer Aktienrechts in Kraft treten. Bestehende Gesellschaften haben Ihre Statuten und Reglemente… Weiterlesen »Auf ein blühendes, erfolgreiches 2023.

Nachdenken, nachfragen, Nachlass planen.

In drei Schritten zur Weitergabe von Werten und Vermögen unter Wahrung des Familienfriedens. Haben Sie für Ihre Liebsten vorgesorgt und Ihre letzten Dinge geregelt? Wie möchten Sie in Erinnerung bleiben? Beginnen Sie heute, unabhängig vom Alter und Ihrer Lebenssituation. Überlassen Sie nichts dem Zufall und überdenken Sie bestehende Regelungen. Erster Schritt: Nachdenken. Wen oder was wollen Sie unterstützen? Welche Liebsten… Weiterlesen »Nachdenken, nachfragen, Nachlass planen.

DIE ZEIT LÄUFT. CHECK-UP FÜR BESTEHENDE NACHLASSPLANUNG

Ein Check-up ist für bestehende Nachlassplanungen bevorzugterweise vor dem 1.1.2023, dem Inkrafttreten des ersten Teils des revidierten Erbrechts, vorzunehmen. Aktuelle Regelung, klare Formulierung Testament, Erbvertrag, Ehevertrag Liegen bereits erbrechtliche Bindungen vor? Ja? Ein Testament oder Erbvertrag? Was ist dessen Inhalt? Gibt es weitere Dokumente, wie Ehevertrag, Vorsorgeauftrag, Vollmachten, Patientenverfügungen, Verkehrswertschätzungen? Was ist darin vorgesehen? Sind die Regelungen noch aktuell? Haben… Weiterlesen »DIE ZEIT LÄUFT. CHECK-UP FÜR BESTEHENDE NACHLASSPLANUNG

Friedlicher Vermögensübergang oder Streit ums Erbe?

Gleichbehandlung, Offenheit und Transparenz oder Machtmissbrauch und Kränkung? Wie wollen Sie in Erinnerung behalten werden? Je mehr Möglichkeiten, desto grösser die Herausforderung und Verantwortung Die Erbrechtsrevision schafft Ihnen mehr Verfügungsfreiheit. Damit steigt auch die Herausforderung, sinnvolle Lösungen zu finden. Investieren Sie in eine Beratung und den Familienfrieden. Extremlösungen schaffen Probleme und oft Streit. Vermögen als Machtinstrument zur Erteilung einer Lektion… Weiterlesen »Friedlicher Vermögensübergang oder Streit ums Erbe?

Sie verfassen heute Ihr Testament. Welches Recht wird gelten?

1. Januar 2023 Wird das heute (noch) geltende Erbrecht oder das ab dem 1.1.2023 neu geltende revidierte Erbrecht anwendbar sein? hängt vom Todestag ab. Wann eine Verfügung von Todes wegen errichtet oder wann eine Schenkung vorgenommen wurde, ist irrelevant. Todestagsprinzip Stirbt der Erblasser vor dem 1.1.2023, gilt das bisherige Recht. Stirbt er nach dem 31.12.2022 und verfügt er nach diesem… Weiterlesen »Sie verfassen heute Ihr Testament. Welches Recht wird gelten?

Dürfen Sie Ihr Vermögen trotz bestehendem Erbvertrag verschenken?

Von Schenkungsfreiheit zu Schenkungs- und Zuwendungsverbot Aktuell gilt Schenkungsfreiheit, zukünftig unter revidiertem Erbrecht ein grundsätzliches Schenkungs- und Zuwendungsverbot. Dies schränkt Sie ein. Werden Sie nicht zur Marionette, die an Fäden hängt: Sehen Sie eindeutige Vorbehaltsklauseln (Änderungs- und Schenkungsvorbehallte) vor! In einem Erbvertrag treffen Sie bindende Anordnungen über ihren Nachlass. Sie verpflichten sich beispielsweise, jemandem eine Erbschaft oder ein Vermächtnis zu… Weiterlesen »Dürfen Sie Ihr Vermögen trotz bestehendem Erbvertrag verschenken?

Soll Ihr erspartes Vermögen letztlich Ihren Nachkommen zugutekommen? Erwägen Sie Schutzklauseln.

Gründe für Wiederverheiratungs-, Konkubinatsklauseln Wird der überlebende Ehegatte allein weiterleben, oder heiraten und weitere Kinder zeugen? Wird  er sich ausnutzen oder beeinflussen lassen? Erwägen Sie Schutzklauseln wie Wiederverheiratungs- und Konkubinatsklauseln in der Nachlassplanung. Denn eine gesetzliche Wiederverheiratungsklausel ist bei Nutzniessung vorgesehen (vgl. Art. 474 Abs. 3 Satz 1 revZGB), bei ehevertraglicher Vorschlagszuweisung hingegen nicht. Erstversterbensfall Ein Ehepaar mit gemeinsamen Nachkommen… Weiterlesen »Soll Ihr erspartes Vermögen letztlich Ihren Nachkommen zugutekommen? Erwägen Sie Schutzklauseln.

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