Unvergessen
Sie entscheiden frei, was Sie hinterlassen wollen, beim wem sie sich bedanken, wem sie eine Freude machen, wen sie unterstützen oder Ihr Glück weitergeben wollen. Die Möglichkeit dazu haben Sie. Erbrechtsrevision Dank der Schweizerischen Erbrechtsrevision können Sie ab dem 1.1.2023 immer über mindestens die Hälfte Ihrer Erbschaft frei verfügen. Es lohnt sich zu überlegen, ob die gesetzliche Regelung für Sie… Weiterlesen »Unvergessen