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Nachlass

Kunst vererben

Wem vererben Sie Ihre Kunst? Ein Kunstnachlass zu teilen kann schwierig sein. Denn ein Erbe kann grundsätzlich keinen Gegenstand auswählen. Bei der Teilung haben alle Erben nach Art. 610 Abs. 1 ZGB einen gleichen Anspruch auf die Gegenstände der Erbschaft. Bei Uneinigkeit ist ein Kunstobjekt einem Los zuzuteilen und unter den Erben durch Losziehung zu verteilen (vgl. Art. 611 ZGB)… Weiterlesen »Kunst vererben

Keine Delegation

Der Erblasser, geb. 1957, 1990 als Erwachsener von Deutschen adoptiert, vermachte 1991 in einer öffentlich beurkundeten letztwilligen Verfügung sein Vermögen seinen leiblichen, polnischen Eltern. Zusätzlich verfasste er 1998 ein Testament, wonach AA oder PA berechtigt seien, seine Ersparnisse sowie Vermögen in der Schweiz und Deutschland den Zwecken ihrer Meinung zu bestimmen und Unkosten grosszügig für sich zu nehmen. Der kinderlose… Weiterlesen »Keine Delegation

Unvergessen

Sie entscheiden frei, was Sie hinterlassen wollen, beim wem sie sich bedanken, wem sie eine Freude machen, wen sie unterstützen oder Ihr Glück weitergeben wollen. Die Möglichkeit dazu haben Sie. Erbrechtsrevision Dank der Schweizerischen Erbrechtsrevision können Sie ab dem 1.1.2023 immer über mindestens die Hälfte Ihrer Erbschaft frei verfügen. Es lohnt sich zu überlegen, ob die gesetzliche Regelung für Sie… Weiterlesen »Unvergessen

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