Nutzniessung nach Art. 473 ZGB und Erbrechtsrevision
Soll beispielsweise der überlebende Ehegatte im Haus weiter wohnen und dieses nicht verkaufen können? Motive Nutzniessung zugunsten des Ehegatten gegenüber gemeinsamen Kindern ist wie ein zugeschnürter Geldbeutel. Die Kinder als Eigentümer erhalten das nackte Eigentum, von dem sie bis zum Ableben des zweitversterbenden Ehegatten nichts haben. Der Ehegatte als Nutzniesser geniesst fremdes Eigentum, das er nutzen, aber nicht verkaufen kann.… Weiterlesen »Nutzniessung nach Art. 473 ZGB und Erbrechtsrevision