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Vermächtnis

Testierwille bei Liquidationsüberschuss

Kontrovers ist, welche Berechtigten einen Anspruch auf einen Liquidationsüberschuss einer Erbschaft haben. Sachverhalt E.B. verfasste 2015 ein Testament: Er setzte sein Patenkind bzw. Neffen als Alleinerben ein. 2020 verstarb E.B. Als gesetzliche Erben hinterliess er seine Schwester, seinen Bruder sowie seine Halbschwester. Sein Neffe schlug die Erbschaft aus. Die gesetzlichen Erben ebenso. Es verblieb ein Liquidationsüberschuss von über CHF 80’000.… Weiterlesen »Testierwille bei Liquidationsüberschuss

Kein Testierwille

Sachverhalt Der Erblasser C verstarb im Dezember 2012. Er hinterliess fünf Verwandte als gesetzliche Erben. Zur Erbmasse gehörten u.a. zwei Wohnungen in einem Wohnhaus. An diesen wurde B aufgrund einer objektiv-partiellen Erbteilung Alleinerbin. In diesem Wohnhaus gehörten auch A und E sowie F je eine Wohnung.  C verfasste zwei eigenhändige Dokumente, welche den Beteiligten als letztwillige Verfügungen eröffnet wurden. Am… Weiterlesen »Kein Testierwille

Keine Delegation

Der Erblasser, geb. 1957, 1990 als Erwachsener von Deutschen adoptiert, vermachte 1991 in einer öffentlich beurkundeten letztwilligen Verfügung sein Vermögen seinen leiblichen, polnischen Eltern. Zusätzlich verfasste er 1998 ein Testament, wonach AA oder PA berechtigt seien, seine Ersparnisse sowie Vermögen in der Schweiz und Deutschland den Zwecken ihrer Meinung zu bestimmen und Unkosten grosszügig für sich zu nehmen. Der kinderlose… Weiterlesen »Keine Delegation

Unvergessen

Sie entscheiden frei, was Sie hinterlassen wollen, beim wem sie sich bedanken, wem sie eine Freude machen, wen sie unterstützen oder Ihr Glück weitergeben wollen. Die Möglichkeit dazu haben Sie. Erbrechtsrevision Dank der Schweizerischen Erbrechtsrevision können Sie ab dem 1.1.2023 immer über mindestens die Hälfte Ihrer Erbschaft frei verfügen. Es lohnt sich zu überlegen, ob die gesetzliche Regelung für Sie… Weiterlesen »Unvergessen

Arglistige Beeinflussung und Erbschleicherei.

Heute ist Welttag der Patientensicherheit. Medikations- und Behandlungsfehler sind oft vermeidbar, ebenso arglistige Beeinflussung und Erbschleicherei. Vermächtnis, Testament Ein erbunwürdiger Krankenpfleger soll aus einer Verfügung von Todes wegen nichts erhalten. Ein Pflegefachmann betreute eine alleinstehende Frau ab Mai 1997 bis zu deren Tod im Jahr 2015. Die sog. Erblasserin vermachte ihm eine Liegenschaft. Der eingesetzte Willensvollstrecker weigerte sich, dem Pfleger… Weiterlesen »Arglistige Beeinflussung und Erbschleicherei.

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