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Wohnrecht

LIEGENSCHAFT und WOHNRECHT

Übertragen Sie Ihre Liegenschaft vorzeitig auf Ihre Kinder und behalten Sie sich (als Schenker) ein Wohnrecht vor? Einräumung des Wohnrechts War der Erblasser verheiratet, kann der überlebende Ehegatte, auch ohne Testament, die Zuweisung der gemeinsam bewohnten Wohnung, die ihm nicht gehört, auf Anrechnung an seinen Erbteil, oder – statt des Eigentums – die Einräumung des Wohnrechts verlangen (vgl. Art. 612a… Weiterlesen »LIEGENSCHAFT und WOHNRECHT

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