Zum Inhalt springen

Zahlvater

Kindesanerkennung oder reine Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung?

Anerkennung eines Kindes posthum durch letztwillige Verfügung Zahlväter können ihr Kind posthum durch letztwillige Verfügung anerkennen. vor dem 1. Januar 1978 ausserehelich geborene Kinder Kinder, die vor dem 1. Januar 1978 ausserehelich geboren wurden, hatten i.d.R. keinen rechtlichen Vater, sondern eine altrechtliche Zahlvaterschaft. Zahlväter haben ihre Pflicht zu Unterhaltsleistungen an Mutter und Kind anerkannt, die Vaterschaft hingegen nicht. Ungenügende Bezeichnung… Weiterlesen »Kindesanerkennung oder reine Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung?

Social media & sharing icons powered by UltimatelySocial