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Kunstgegenstände als Hausrat oder als Vermögensanlage

Gelten Kunstgegenstände im Schweizer Nachlass als Hausrat oder als Vermögensanlage? Was sind die steuerlichen Konsequenzen im Kanton Zürich?

Steuerliche Konsequenzen

Eine Kunstsammlung kann in der Schweiz als steuerfreier Hausrat oder steuerbare Vermögensanlage qualifiziert werden.

Kriterien

Ausschlaggebend kann das Verhältnis des Wertes der Kunstgegenstände zum Gesamtvermögen, die Versicherungsart (Hausrat- oder Kunstversicherung), die tatsächliche Nutzung sowie die Zweckbestimmung (Wohnzweck, Kapitalanlage oder Ergänzung einer Sammlung) sein. Soll mit einem Werk eine Sammlung ergänzt oder die Wohnung ausgestattet werden? Gehört ein Bild zur normalen, üblichen Einrichtung einer Wohnung und somit zum Hausrat? Dient es dem persönlichen Gebrauch? Oder gilt es als steuerbares Vermögen?

Die Praxis in den Kantonen ist unterschiedlich.

Kanton Zürich, Giacometti-Urteil, Nachsteuer

Im Kanton Zürich erging im Jahr 2012 das sog. Giacometti-Urteil, wonach selbst ein Einzelgegenstand (ab einem Wert von CHF 150’000) als steuerbares Vermögen gelten kann. Abgestellt wurde auf den Versicherungswert. Erben als Erwerbsmotiv war nicht ausschlaggebend:

A hat im Jahr 1984 ein Bild vom Vater geerbt. Dieses habe sie angeblich in der Küche aufgehängt. 1993-1996 versicherte A das Kunstwerk für CHF 150’000. Hingegen wurde das Bild für die Steuerperioden 2002-2007 in den Steuererklärungen nicht deklariert. 2008 verkaufte A das Gemälde für CHF 2 Millionen, worauf ihr das kantonale Steueramt eine Nachsteuer auferlegte (vgl. VGer ZH vom 9. Mai 2012, SR.2011.00019).

Im Zweifel können die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen massgebend sein: Ist beim Kunstobjekt ein üblicher Wert anzunehmen oder sprengt es den Rahmen und übersteigt diesen?

Gerade bei Kunstwerken stellen sich die Frage des Wertes und die Bewertungsmethoden. Erst nach einem Verkauf steht der Verkehrswert fest.

Was ist bei einer Kunstsammlung zu dokumentieren?

Hinterlassen Sie eine Kunstsammlung, so ist bevorzugterweise u.a. für eine Dokumentation (Künstler, Titel, Kaufbeleg, Schätzung, Echtheitsnachweis, Provenienz, Erhaltungszustand, Standort) zu sorgen.

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