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Unternehmensnachfolge

Erbrechtsrevision, Reduktion der Pflichtteile, erweiterte Verfügungsfreiheit

Wer soll Ihr Vermögen erben? Verteilen Sie Ihren Nachlass wie Kuchenstücke. Wählen Sie heute entsprechende Formulierungen, um den Familienfrieden zu erhalten. Die gesetzliche Erbfolge ist anwendbar, wenn Sie untätig bleiben bzw. ohne Testament oder Erbvertrag (sog. letztwillige Verfügung von Todes wegen) versterben. Keine Veränderung des gesetzlichen Erbrechts Gesetzliche Erbteile bleiben unverändert bestehen. Ändern wird sich lediglich der Kreis der pflichtteilsberechtigten… Weiterlesen »Erbrechtsrevision, Reduktion der Pflichtteile, erweiterte Verfügungsfreiheit

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