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Gesetzlicher Erbteil (Erbquoten)

Aktive, selbstbestimmte Nachlassplanung

Haben Sie selbstbestimmt Ihren Nachlass geregelt? Nutzen Sie Ihren Gestaltungsspielraum?

Der Schweizer Gesetzgeber bestimmt, wer wie viel erben wird, wenn Sie untätig bleiben. Wie viel Ihre gesetzlichen Erben (Blutsverwandte, überlebende Ehepartner) erhalten werden (sog. Erbquote), hängt von Ihren familiären Verhältnissen ab. Unterschieden wird, ob Sie alleinstehend oder verheiratet sind.

Alleinstehende

Für Alleinstehende gilt Folgendes: Sind Sie alleinstehend und haben Kinder, erben Ihre Nachkommen alles. Sind Sie kinderlos und beide Eltern leben noch, erhalten Ihre Eltern alles. Haben Sie keine Kinder, ein Elternteil und Geschwister, so erbt ein Elternteil sowie Ihre Geschwister je eine Hälfte. Hinterlassen Sie weder Kinder noch Eltern, sondern Geschwister, so bekommen diese alles.

Verheiratete

Bei einem überlebendem Ehegatten und eingetragenem Partner bestimmt Art. 462 ZGB die gesetzlichen Erbteile: Wenn Sie Kinder hinterlassen, erben Ihr Ehepartner sowie Ihre Nachkommen je die Hälfte.

Sind Sie kinderlos, erbt Ihr Ehepartner drei Viertel und Ihre Eltern ein Viertel. Sollte ein Elternteil verstorben sein, treten dessen Kinder an seine Stelle. Konkret erbt Ihr Ehepartner drei Viertel, ein Elternteil ein Achtel, Ihre Geschwister ein Achtel. Sind beide Eltern vorverstorben, erbt Ihr Ehepartner drei Viertel und Ihre Geschwister ein Viertel.

Abweichung, verfügbarer Teil

Sind Sie mit der gesetzlichen Regelung einverstanden? Wollen Sie davon abweichen?

Umfang der Verfügungsbefugnis

Wen hinterlassen Sie? Nachkommen, Ehegatten oder eingetragene Partner? Diesen Personen steht ein Pflichtteil zu. Ohne solche Nachkommen steht es Ihnen frei, über Ihr gesamtes Vermögen zu verfügen.

Oft haben Sie einen grösseren Bezug zu langjährigen Freunden, oder wünschen einen Teil Ihres Nachlasses einem guten Zweck zu widmen. Sie bestimmen, wen Sie begünstigen wollen. Achten Sie auf Formvorschriften, inhaltliche Schranken, und darauf, dass Ihr letzter Wille beachtet wird. Machen Sie es richtig.

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