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Ergänzungsleistung

SCHMELZENDES VERMÖGEN IM ALTER

…insbesondere bei Pflegebedürftigkeit und Heimeintritt.

Können Sie dem mit Schenkungen und Erbvorbezügen entgehen? Was ist allenfalls vorzukehren?

Und wie sicher wir Ihr Vemögen nach Ihrem Ableben sein? Seit 2021 haben Erben Ergänzungsleistungen, die nach dem 1. Januar 2021 ausbezahlt wurden und der Nachlass mehr als CHF 40’000.– beträgt, zurückzuerstatten.

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