Soll Ihr erspartes Vermögen letztlich Ihren Nachkommen zugutekommen? Erwägen Sie Schutzklauseln.
Gründe für Wiederverheiratungs-, Konkubinatsklauseln Wird der überlebende Ehegatte allein weiterleben, oder heiraten und weitere Kinder zeugen? Wird er sich ausnutzen oder beeinflussen lassen? Erwägen Sie Schutzklauseln wie Wiederverheiratungs- und Konkubinatsklauseln in der Nachlassplanung. Denn eine gesetzliche Wiederverheiratungsklausel ist bei Nutzniessung vorgesehen (vgl. Art. 474 Abs. 3 Satz 1 revZGB), bei ehevertraglicher Vorschlagszuweisung hingegen nicht. Erstversterbensfall Ein Ehepaar mit gemeinsamen Nachkommen… Weiterlesen »Soll Ihr erspartes Vermögen letztlich Ihren Nachkommen zugutekommen? Erwägen Sie Schutzklauseln.