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vorsorgen

«Das ganze Hab und Gut fällt zu gleichen Teilen an meine Schwester Frau B und ihren Ehemann Herrn D. Frau E erbt nichts.»

Wie ist das Testament ohne Ersatzverfügung auszulegen, wenn Herr D den Erbgang nicht erlebt bzw. vorverstorben ist? Frau C war nicht verheiratet, kinderlos, und hatte zwei Schwestern, B und E. Frau C verfasste am 11. Juni 1978 eine handschriftliche letztwillige Verfügung, wonach bei ihrem Tod das ganze Hab und Gut zu gleichen Teilen an ihre Schwester Frau B und Ihren… Weiterlesen »«Das ganze Hab und Gut fällt zu gleichen Teilen an meine Schwester Frau B und ihren Ehemann Herrn D. Frau E erbt nichts.»

Ist die Schenkung eines wertvollen Rubins an die Enkelin ausgleichungspflichtig oder nicht?

Rückgabeverpflichtung oder gewollte Bevorzugung bei Schenkung von Familienschmuck Strittig ist, ob die Schenkung eines Rubins im Wert von USD 500’000.— der Erblasserin an ihre Enkelin zu Lebzeiten eine Begünstigung darstellt oder der Rubin an den Nachlass zurückzugeben ist. Die Tante der Enkelin verlangt im Erbteilungsprozess, dass Ihre Nichte den geschenkten Rubin auszugleichen habe, indem sie ihn nach Art. 628 Abs.… Weiterlesen »Ist die Schenkung eines wertvollen Rubins an die Enkelin ausgleichungspflichtig oder nicht?

SCHMELZENDES VERMÖGEN IM ALTER

…insbesondere bei Pflegebedürftigkeit und Heimeintritt.

Können Sie dem mit Schenkungen und Erbvorbezügen entgehen? Was ist allenfalls vorzukehren?

Und wie sicher wir Ihr Vemögen nach Ihrem Ableben sein? Seit 2021 haben Erben Ergänzungsleistungen, die nach dem 1. Januar 2021 ausbezahlt wurden und der Nachlass mehr als CHF 40’000.– beträgt, zurückzuerstatten.

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