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Schenkung

Keine sittenwidrige Schenkung

Sittenwidriger Vertrag (Art. 20 OR) Ein Vertrag ist sittenwidrig, wenn gegen die herrschende Moral verstossen wird. Es hat z.B. eine unlautere Beeinflussung vorzuliegen. Lebzeitige Zuwendungen an Vertrauenspersonen Bei lebzeitigen Zuwendungen an Vertrauenspersonen wie Ärzte, Psychologen, Geistliche, Heimleiter, Bankiers, etc. kann sich die Frage der Sittenwidrigkeit stellen. Solche Berufsträger kennen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der betreuten Person. Es ist jeweils… Weiterlesen »Keine sittenwidrige Schenkung

Wem gehört ein wertvolles Bild in einem Haus?

Die Grossmutter verschenkte das Gemälde an ihre Nichte, das Haus verkaufte sie unter Vorbehaltsklausel an ihren Enkel. C war Eigentümerin eines Hauses mit Bildern, u.a. eines Gemäldes des Schweizer Malers Carigiet. Dieses schenkte sie Ihrer Nichte B mit schriftlichem Vertrag vom 20. Januar 2006. Das Gemälde verblieb im Haus, da die Schenkerin bis zum Auszug aus dem Haus die Nutzniessung… Weiterlesen »Wem gehört ein wertvolles Bild in einem Haus?

Arglistige Beeinflussung und Erbschleicherei.

Heute ist Welttag der Patientensicherheit. Medikations- und Behandlungsfehler sind oft vermeidbar, ebenso arglistige Beeinflussung und Erbschleicherei. Vermächtnis, Testament Ein erbunwürdiger Krankenpfleger soll aus einer Verfügung von Todes wegen nichts erhalten. Ein Pflegefachmann betreute eine alleinstehende Frau ab Mai 1997 bis zu deren Tod im Jahr 2015. Die sog. Erblasserin vermachte ihm eine Liegenschaft. Der eingesetzte Willensvollstrecker weigerte sich, dem Pfleger… Weiterlesen »Arglistige Beeinflussung und Erbschleicherei.

Friedlicher Vermögensübergang oder Streit ums Erbe?

Gleichbehandlung, Offenheit und Transparenz oder Machtmissbrauch und Kränkung? Wie wollen Sie in Erinnerung behalten werden? Je mehr Möglichkeiten, desto grösser die Herausforderung und Verantwortung Die Erbrechtsrevision schafft Ihnen mehr Verfügungsfreiheit. Damit steigt auch die Herausforderung, sinnvolle Lösungen zu finden. Investieren Sie in eine Beratung und den Familienfrieden. Extremlösungen schaffen Probleme und oft Streit. Vermögen als Machtinstrument zur Erteilung einer Lektion… Weiterlesen »Friedlicher Vermögensübergang oder Streit ums Erbe?

Dürfen Sie Ihr Vermögen trotz bestehendem Erbvertrag verschenken?

Von Schenkungsfreiheit zu Schenkungs- und Zuwendungsverbot Aktuell gilt Schenkungsfreiheit, zukünftig unter revidiertem Erbrecht ein grundsätzliches Schenkungs- und Zuwendungsverbot. Dies schränkt Sie ein. Werden Sie nicht zur Marionette, die an Fäden hängt: Sehen Sie eindeutige Vorbehaltsklauseln (Änderungs- und Schenkungsvorbehallte) vor! In einem Erbvertrag treffen Sie bindende Anordnungen über ihren Nachlass. Sie verpflichten sich beispielsweise, jemandem eine Erbschaft oder ein Vermächtnis zu… Weiterlesen »Dürfen Sie Ihr Vermögen trotz bestehendem Erbvertrag verschenken?

Ist die Schenkung eines wertvollen Rubins an die Enkelin ausgleichungspflichtig oder nicht?

Rückgabeverpflichtung oder gewollte Bevorzugung bei Schenkung von Familienschmuck Strittig ist, ob die Schenkung eines Rubins im Wert von USD 500’000.— der Erblasserin an ihre Enkelin zu Lebzeiten eine Begünstigung darstellt oder der Rubin an den Nachlass zurückzugeben ist. Die Tante der Enkelin verlangt im Erbteilungsprozess, dass Ihre Nichte den geschenkten Rubin auszugleichen habe, indem sie ihn nach Art. 628 Abs.… Weiterlesen »Ist die Schenkung eines wertvollen Rubins an die Enkelin ausgleichungspflichtig oder nicht?

SCHMELZENDES VERMÖGEN IM ALTER

…insbesondere bei Pflegebedürftigkeit und Heimeintritt.

Können Sie dem mit Schenkungen und Erbvorbezügen entgehen? Was ist allenfalls vorzukehren?

Und wie sicher wir Ihr Vemögen nach Ihrem Ableben sein? Seit 2021 haben Erben Ergänzungsleistungen, die nach dem 1. Januar 2021 ausbezahlt wurden und der Nachlass mehr als CHF 40’000.– beträgt, zurückzuerstatten.

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