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News

«Das ganze Hab und Gut fällt zu gleichen Teilen an meine Schwester Frau B und ihren Ehemann Herrn D. Frau E erbt nichts.»

Wie ist das Testament ohne Ersatzverfügung auszulegen, wenn Herr D den Erbgang nicht erlebt bzw. vorverstorben ist? Frau C war nicht verheiratet, kinderlos, und hatte zwei Schwestern, B und E. Frau C verfasste am 11. Juni 1978 eine handschriftliche letztwillige Verfügung, wonach bei ihrem Tod das ganze Hab und Gut zu gleichen Teilen an ihre Schwester Frau B und Ihren… Weiterlesen »«Das ganze Hab und Gut fällt zu gleichen Teilen an meine Schwester Frau B und ihren Ehemann Herrn D. Frau E erbt nichts.»

Ist die Schenkung eines wertvollen Rubins an die Enkelin ausgleichungspflichtig oder nicht?

Rückgabeverpflichtung oder gewollte Bevorzugung bei Schenkung von Familienschmuck Strittig ist, ob die Schenkung eines Rubins im Wert von USD 500’000.— der Erblasserin an ihre Enkelin zu Lebzeiten eine Begünstigung darstellt oder der Rubin an den Nachlass zurückzugeben ist. Die Tante der Enkelin verlangt im Erbteilungsprozess, dass Ihre Nichte den geschenkten Rubin auszugleichen habe, indem sie ihn nach Art. 628 Abs.… Weiterlesen »Ist die Schenkung eines wertvollen Rubins an die Enkelin ausgleichungspflichtig oder nicht?

Ist ein Steigerungserlös mit den anderen Miterben in einem bestimmten Verhältnis zu teilen und deshalb an den Nachlass zurückzugeben?

Eine Erbin meint, Alleinerbin zu sein (sog. Scheinalleinerbin), obwohl Sie Miterbin ist, und verfügt über Erbschaftsgegenstände: Sie lässt Nachlassgegenstände öffentlich versteigern. Ist der Steigerungserlös mit den anderen Miterben in einem bestimmten Verhältnis zu teilen und deshalb an den Nachlass zurückzugeben?  Weiterlesen »Ist ein Steigerungserlös mit den anderen Miterben in einem bestimmten Verhältnis zu teilen und deshalb an den Nachlass zurückzugeben?

Familienrechtliche Unterhaltsberechnung, KINDER ZUERST, PRIORITÄTENLISTE

Das Bundesgericht hat mehrere Leitentscheiden zum familienrechtlichen Unterhalt gefällt und Faustregeln aufgehoben oder aufgeweicht. Was ist die neue Rechtslage?

Teil 5

Wie berechnet sich der Unterhalt, wie der Bedarf? Wer kommt dafür auf?

Welche Prioritätenliste gilt, wenn der Bedarf aller nicht befriedigt werden kann? Bei wem oder was ist der Rotstift anzusetzen?

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KINDERBETREUUNG, SCHULSTUFENREGEL

Das Bundesgericht hat mehrere Leitentscheiden zum familienrechtlichen Unterhalt gefällt und Faustregeln aufgehoben oder aufgeweicht. Was ist die neue Rechtslage?

Teil 4

Das Bundesgericht hat mehrere Leitentscheiden zum familienrechtlichen Unterhalt gefällt und Faustregeln aufgehoben oder aufgeweicht. Was ist die neue Rechtslage?

Kinderbetreuung schränkt den zumutbaren Erwerb ein. Wer betreut die Kinder? Wie alt sind diese?

Abgestuft ab welchem Alter hat der hauptbetreuende Ehegatte zu arbeiten?

Aufgabe der 10/16 Regel. Entscheidung gemäss der Schulstufenregel.

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Lebensprägende Ehe

Das Bundesgericht hat mehrere Leitentscheiden zum familienrechtlichen Unterhalt gefällt und Faustregeln aufgehoben oder aufgeweicht. Was ist die neue Rechtslage? 

Teil 3

Unterhalt nach lebensprägender Ehe. Nur was heisst lebensprägende Ehe?

Aufgabe der Vermutung nach zehn Ehejahren oder gemeinsamen Kindern.

Hat die Ehe Ihre Situation entscheidend geprägt? Besteht Aussicht auf Wiedervereinigung? Können Sie sich in den Arbeitsprozess eingliedern?

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Hausfrauen/-gatten aufgepasst: Aufgabe der 45er-Regel

Das Bundesgericht hat mehrere Leitentscheiden zum familienrechtlichen Unterhalt gefällt und Faustregeln aufgehoben oder aufgeweicht. Was ist die neue Rechtslage?

Teil 1

Ist es Ihnen möglich, erwerbstätig zu sein? Wie schnell gelingt Ihnen ein Einstieg ins Berufsleben? Bestehen Hinderungsgründe an zumutbarer Erwerbstätigkeit

 Weiterlesen »Hausfrauen/-gatten aufgepasst: Aufgabe der 45er-Regel

SCHMELZENDES VERMÖGEN IM ALTER

…insbesondere bei Pflegebedürftigkeit und Heimeintritt.

Können Sie dem mit Schenkungen und Erbvorbezügen entgehen? Was ist allenfalls vorzukehren?

Und wie sicher wir Ihr Vemögen nach Ihrem Ableben sein? Seit 2021 haben Erben Ergänzungsleistungen, die nach dem 1. Januar 2021 ausbezahlt wurden und der Nachlass mehr als CHF 40’000.– beträgt, zurückzuerstatten.

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