Zum Inhalt springen

Erbrecht


TESTAMENT

Bringen Sie Ihre Schäfchen ins Trockene

Sorgen Sie vor, solange sie können. Versichern Sie sich jeweils rechtzeitig gegen eine Gefahr, bevor sie eintritt? Ja? Auch Ihr Vermögen, das Sie so hart erarbeitet haben? Schreiben Sie Ihr Testament JETZT. Bereits jetzt steht fest, eines Tages werden Sie sterben. 

Ohne Testament bestimmt das Gesetz

Wenn Sie ohne Testament versterben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass nicht der Verstorbene, sondern der Staat entscheidet, auf welche Erben der Nachlass verteilt wird und wie hoch deren gesetzlicher Erbteil sein wird. Je nach Situation sind dies die gesetzlichen Erben, allenfalls der Staat. Wenn Sie eine letztwillige Verfügung verfassen, bestimmen Sie, wer Sie beerben und welchen Anteil am Nachlass erhalten soll. Im Testament können Sie eine Willensvollstreckerin benennen, die Ihren Nachlass verwaltet und Ihre letzten Wünsche vollzieht.

Mit einem Testament bestimmen Sie

Ein Testament ist möglicherweise das wichtigste juristische Dokument, welches Sie jemals im eigenen Namen verfassen werden. Die Hypothek auf Ihr Haus ist zwar beachtlich, aber die Dokumente verfasste Ihr Kreditgeber. In ähnlicher Weise erstellten andere Ihren Arbeitsvertrag, Ihren Pensionsplan und Ihre Versicherungspolicen. Sie haben unterschrieben. Ein Testament ist anders. Es erfordert Initiative Ihrerseits, um Ihre testamentarischen Wünsche zusammenzufassen und sie in einem gültigen, rechtlich durchsetzbaren Dokument festzuhalten.

Wie wollen Sie in Erinnerung bleiben? Oft wollen Sie jemandem eine Freude machen, Ihr Glück weitergeben oder sich bei jemandem bedanken. Das neue Erbrecht ermöglicht es, dass Sie stets über mindestens die Hälfte Ihres Nachlasses frei verfügen können.

Alleinstehende bevorzugen oft eine Drittbegünstigung: Sie möchten jemanden oder etwas unterstützen.

Verheiratete wünschen oft, entweder den Ehegatten oder die Nachkommen zu begünstigen. Verwitwete oder geschiedene Ehegatten hingegen haben manchmal das Bedürfnis, eine Lebenspartnerin oder ein Stiefkind zu berücksichtigen.

Zu beachtende Pflichtteile

Die einfachsten Testamente legen fest, wer Ihr Vermögen im Todesfall erbt. Einzige gesetzlichen Schranken sind die Pflichtteile, da Sie bestimmten Personen (beispielsweise Kinder, Ehegatten) einen Anteil zukommen lassen müssen. Ansonsten wählen Sie die Erben oder Begünstigten aus.

Ab dem 1.1.2023 tritt das neue, revidierte Erbrecht in Kraft: der Pflichtteil der Nachkommen wird reduziert, und der Pflichtteil der Eltern aufgehoben. Sind Ihre getroffenen Regelungen noch aktuell?

Was wollen Sie erreichen? Wen wollen Sie absichern oder begünstigen?

Was ist an Vermögen vorhanden, das Sie weitergeben können? Wer ist Ihr gesetzlicher Erbe?

Wen wollen Sie begünstigen? Was ist Ihre Zielvorstellung? Möchten Sie Freunde, Konkubinatspartner oder Institutionen begünstigen? Dies geschieht durch Erbeneinsetzung oder Vermächtnis (Legat). Allenfalls leben Sie in einer Patchworkfamilie, und wünschen nicht gemeinsame Kinder beim Vererben zu berücksichtigen. Ohne Ihre Regelung werden diese nichts erhalten.

Warum eine Rechtsanwältin beiziehen?

Ich ermutige Sie, eine Anwältin zu beauftragen, wenn Sie nachlassbezogene Dokumente aufsetzen. Das Schicksal und die Verfügung über Ihre Lebensersparnisse sollten nicht von einer Vorlage abhängen, die Sie im Internet gefunden haben. Nachlassplanung ist individuell, auf Sie zugeschnitten. Eine Anwältin kann sicherstellen, dass Ihr Testament richtig verfasst ist, dass Ihre Familie und Ihre Angehörigen geschützt sind. Sie kann Konflikten zwischen vermeintlichen Erben vorbeugen, und die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Dokument angefochten wird, minimieren. Kurz gesagt, eine Anwältin kann Sie unterstützen, Ihre letzten Wünsche eindeutig und präzise zu formulieren und sie durchzusetzen. Bei der Abfassung eines Testaments gibt es viele Fallen. Ich kann Ihnen helfen, diese zu vermeiden.

Warum eine Willensvollstreckerin im Testament bezeichnen?

In jedem Testament sollte ein persönlicher Vertreter, ein sogenannter Willensvollstrecker, benannt werden, der Ihren Nachlass sichert und verwaltet. Willensvollstrecker zu sein, ist ein bedeutendes und umfangreiches Vorhaben. Ich kann Ihnen dabei helfen, dass Ihr Beauftragter mit der Verantwortung nicht überfordert ist und seine Aufgaben richtig wahrnimmt. Oder Sie ernennen mich, Ihre Anwältin, zur Willensvollstreckerin. So ersparen Sie Ihren Erben die Kopfschmerzen und die Qual, diese Verantwortung in einer Zeit der Trauer zu tragen.

Auf Veränderungen reagieren und Ihr Testament neu verfassen

Im Leben gibt es nur eine Konstante: Veränderung. Familien wachsen. Geliebte Menschen sterben. Schicksale nehmen ihren Lauf. Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen. Heirat, Scheidung, Wiederverheiratung, Geburt oder Adoption eines Kindes, Umzug, Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, Tod oder Entfremdung eines Erben, das Hinzukommen von Stiefkindern, Gesetzesänderungen – all das sind Gründe, Ihre Nachlassplanung und Entscheidungen zu überdenken. Handeln Sie jetzt. Die Revision des Erbrechts gibt Ihnen mehr Möglichkeiten! Informieren Sie sich.

Handeln Sie jetzt, solange Sie urteilsfähig sind.

Wenn Sie noch kein Testament errichtet haben, lassen Sie mich Ihnen helfen, jetzt eines zu erstellen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie dies tun, solange Sie noch testierfähig sind – d.h., dass Sie noch die Zusammensetzung Ihres Vermögens und die Auswirkungen eines Testaments auf Ihren Nachlass verstehen. Gemeinsam mit Ihnen können wir sicherstellen, dass Sie die formalen Anforderungen an ein Testament erfüllen, dass es Ihre Wünsche richtig wiedergibt und dass es vollständig ist. Überlassen Sie Ihren Nachlass nicht dem Zufall. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Nachlassplanung in Angriff nehmen. Noch heute.

Rufen Sie mich an.

Social media & sharing icons powered by UltimatelySocial