Kein Testierwille
Sachverhalt Der Erblasser C verstarb im Dezember 2012. Er hinterliess fünf Verwandte als gesetzliche Erben. Zur Erbmasse gehörten u.a. zwei Wohnungen in einem Wohnhaus. An diesen wurde B aufgrund einer objektiv-partiellen Erbteilung Alleinerbin. In diesem Wohnhaus gehörten auch A und E sowie F je eine Wohnung. C verfasste zwei eigenhändige Dokumente, welche den Beteiligten als letztwillige Verfügungen eröffnet wurden. Am… Weiterlesen »Kein Testierwille