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- Nachlassplanung zu Lebzeiten, Einführung
- Nachlassplanung zu Lebzeiten, Kurzübersicht
- Nachlassplanung zu Lebzeiten, Gründe und Zeitpunkt
- Testamentscheck
- Testament
- Erbvertrag: Erbeinsetzungs- und Vermächtnisvertrag; Erbverzichtsvertrag oder Erbauskauf
- Willensvollstrecker
- Unternehmensnachfolge
- Beerdigungswünsche, Anordnungen für den Todesfall
- Organisatorische Vorkehrungen: Hinterlassen Sie alles geordnet
- Erbschaft, Nachlassabwicklung, Teilung
- Erbrechtliche Klagen und Erbstreitigkeit
- Erbrechtsrevision, Teil 1
Erbrecht
ERBRECHTSREVISION, TEIL 1
Was beinhaltet die politische Erbrechtsrevision? Was sind deren Gründe?
Wie ein Kompass, der die Richtung anzeigt, hat das Gesetz die Realitäten abzudecken und ist den Trends anzupassen. Seit 1912 haben sich die Umstände geändert. Personen leben länger, Scheidungen nehmen zu, Zweit- und Drittbeziehungen werden häufiger, ebenso ein Zusammenleben im Konkubinat mit oder ohne Kinder. Solche Patchworkfamilien sind reale Beziehungen, ohne Verwandtschaftsstatus und ohne gesetzliches Erbrecht.
Aufgrund dieser vielfältigen Familienformen wird der Erblasser Personen seiner Wahl (Unternehmensnachfolger, Ehegatten, Lebenspartner, eigene Kinder, Stiefkinder, wohltätige Institutionen) aufgrund der Reduktion der Pflichtteile bzw. der Erhöhung der verfügbaren Quote mehr begünstigen können.
Was sind die wichtigsten Änderungen ab dem 1.1.2023? Hier folgt eine Übersicht:
Abschaffung des Elternpflichtteils, Reduktion des Nachkommenpflichtteils
Neu werden die Eltern nicht mehr pflichtteilsgeschützt. Die Pflichtteile der Nachkommen sind reduziert. Die verfügbare Quote beträgt mindestens die Hälfte der Erbschaft.
Nutzniessung zugunsten des überlebenden Ehegatten
Die Reduktion der Pflichtteile wirkt sich auch bei der Begünstigung des überlebenden Ehegatten mit einer Nutzniessung aus: Die verfügbare Quote beträgt neu die Hälfte statt ein Viertel des Nachlasses.
Ehegattenerbrecht sowie Ehegüterrecht bei hängigem Scheidungsverfahren
Neu entfällt bei Paaren in Scheidung der gesetzliche Pflichtteilsschutz bereits bei hängigem Scheidungsverfahren. Sie verfassen ein Testament, «enterben» den Ehepartner, indem Sie den Pflichtteil entziehen. Ansonsten bleibt das gesetzliche Erbrecht bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil bestehen.
Neu gilt, dass unter Vorbehalt einer abweichenden Anordnung Ehegatten nach dem Tod eines Ehegatten während eines hängigen Scheidungsverfahrens, das den Verlust des Pflichtteilsanspruches des überlebenden Ehegatten bewirkt, keine Ansprüche aus Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) erheben können.
Erbvorteile bzw. rechtsgeschäftliche Begünstigungen aus Erb- oder Ehevertrag entfallen, wenn einer der Ehegatten während dem Scheidungsverfahren verstirbt. Andenfalls haben Sie etwas anderes zu vereinbaren oder anzuordnen.
Ehevertragliche Vorschlagszuweisung
Ehegatten können in Eheverträgen vereinbaren, sich gegenseitig eine überhälftige Beteiligung am Vorschlag zuzuweisen. Die erbrechtlichen Folgen solcher Begünstigungen gelten neu als Schenkungen zu Lebzeiten.
Herabsetzungsreihenfolge
Die Herabsetzungsreihenfolge wird klargestellt, ebenso die Herabsetzungsberechnung und Reihenfolge bei ehevertraglichen Begünstigungen.
Bindungswirkung des Erbvertrages
Früher war das Recht bei Vermögensverfügungen nach Abschluss eines Erbvertrages liberal. Lebzeitige Schenkungen waren umstritten. Ohne Schenkungsverbot war eine Schädigungsabsicht des Erblassers nachzuweisen.
Neu sieht das revidierte Erbrecht ein Schenkungs- bzw. Zuwendungsverbot vor: Verfügungen von Todes wegen und Zuwendungen unter Lebenden unterliegen der Anfechtung, wenn sie mit den Verpflichtungen aus dem Erbvertrag unvereinbar und nicht vorbehalten worden sind.
Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)
Leistungen der gebundenen Selbstvorsorge im Todesfall – ob Säule 3a als Banksparen oder Vorsorgeversicherung – fallen nicht in den Nachlass. Sie sind bei der Berechnung der gesetzlichen Pflichtteile zum Vermögen des Erblassers hinzuzurechnen und unterliegen der Herabsetzung.
Unberücksichtigt
Diskutiert und ersatzlos gestrichen wurde ein gesetzlicher Unterstützungsanspruch bei unverheirateten Personen, welche im Konkubinat leben.
In Kraft treten, Übergangsrecht
Ab dem 1. Januar 2023 sind die neuen Bestimmungen des Erbrechts auf alle danach eintretenden Todesfälle anwendbar. Dies geschieht unabhängig davon, wann die Testamente und Erbverträge erstellt worden sind.
Rat
Unterziehen Sie die bestehenden Nachlassdokumente (u.a. Testament, Erbvertrag, Ehevertrag) einem Check-Up.
Haben sie bereits letztwillig verfügt und ihren Nachlass geplant? – Was wird gelten, wenn sie nach dem 1.1.2023 sterben, aber ein Testament aus früheren Jahren hinterlassen und jemanden auf den Pflichtteil gesetzt haben? Je nach Formulierung ist ihr Testament allenfalls auszulegen.
Nachlassplanung und revidiertes Erbrecht
Dieses Ebook ist für alle Interessierten, die Ihren Nachlass planen oder bereits Regelungen getroffen haben und sich über die am 1.1.2023 in Kraft tretenden Änderungen informieren möchten.
Nachdenken, nachfragen, Nachlass planen.
In drei Schritten zur Weitergabe von Vermögen und Wahrung des Familienfriedens.
von Tamara Frehner / 06. Juli, 2022
Fazit: Die Zeit läuft.
Ein Check-up ist für bestehende Nachlassplanungen vor dem 1.01.2023, dem Inkrafttreten des revidierten Erbrechts, vorzunehmen.
von Tamara Frehner / 20. Mai, 2022
Friedlicher Vermögensübergang oder Streit ums Erbe?
Gleichbehandlung, Offenheit und Transparenz oder Machtmissbrauch und Kränkung? Wie wollen Sie in Erinnerung behalten werden?
von Tamara Frehner / 03. Mai, 2022
Welches Recht wird gelten?
Sie verfassen heute Ihr Testament. Wird das heute (noch) geltende Erbrecht oder das ab dem 1.1.2023 neu geltende revidierte Recht anwendbar sein? Es hängt vom Todestag ab.
von Tamara Frehner / 15. April, 2022
Dürfe Sie Ihr Vermögen trotz bestehendem Erbvertrag verschenken?
Aktuell gilt Schenkungsfreiheit, zukünftig jedoch unter revidiertem Erbrecht ein grundsätzliches Schenkungs- und Zuwendungsverbot. Dies schränkt Sie ein. Werden Sie nicht zur Marionette, die an Fäden hängt: Sehen Sie eindeutige Vorbehaltsklauseln (Änderungs- und Schenkungsvorbehalte) vor!
von Tamara Frehner / 30. März, 2022
Soll Ihr erspartes Vermögen letztlich Ihren Nachkommen zugutekommen?
Ein Ehepaar mit gemeinsamen Nachkommen kann den überlebenden Ehegatten meistbegünstigen.Wird der überlebende Ehegatte allein weiterleben, oder wieder heiraten und weitere Kinder zeugen? Wird er ausgenutzt oder beeinflusst? Im Idealfall wird bei dessen Ableben das gesamte noch vorhandene Vermögen den gemeinsamen Nachkommen zugutekommen. Ob diese Rechtsfolgen eintreten, ist fraglich. Schützen Sie daher Ihre Nachkommen. Erwägen Sie Schutzklauseln wie Wiederverheiratungs- und Konkubinatsklauseln in der Nachlassplanung!
von Tamara Frehner / 14. März, 2022
Ehevertragliche Vorschlagszuweisung und deren erbrechtliche Behandlung.
Oft möchten ältere Paare zur Altersvorsorge und junge Paare mit Nachkommen und Hauskauf den anderen begünstigen. Dies ist u.a. durch ehevertragliche Vorschlagszuweisung möglich. Wie wird dies erbrechtlich behandelt?
von Tamara Frehner / 28. Februar, 2022
Ehegattenerbrecht und Ehegüterrecht bei hängigem Scheidungsverfahren
Ihr Herz ist gebrochen. Sie lassen sich gerichtlich scheiden. Kann Ihr Nochehegatte sie beerben? Was werden hängige Scheidungsverfahren und deren erb- sowie ehegüterrechtlichen Folgen unter revidiertem Erbrecht bedeuten?
von Tamara Frehner / 3. Februar, 2022
Wie werden Leistungen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) im Todesfall erbrechtlich behandelt?
Mit versicherungsrechtlichen Lösungen kann versucht werden, das Pflichtteilsrecht zu umgehen. Pflichtteilsverletzungen unterliegen der Herabsetzung. Bei Lebensversicherungen der Säule 3a und 3b kann der Versicherungsnehmer eine bestimmte Person als Begünstigte bezeichnen und somit die vorgesehene Reihenfolge durch schriftliche Erklärung ändern. Die Reihenfolge kann von einer in der zweiten Säule sowie von der im Schweizerischen Zivilgesetzbuch vorgesehenen Erbfolge abweichen.
von Tamara Frehner / 20. Januar, 2022
Nutzniessung nach Art. 473 ZGB (Begünstigung des überlebenden Ehegatten)
Nutzniessung zugunsten des Ehegatten gegenüber gemeinsamen Kindern ist wie ein zugeschnürter Geldbeutel. Die Kinder als Eigentümer erhalten nacktes Eigentum, von dem sie bis zum Ableben des zweitversterbenden Ehegatten nichts haben. Der Ehegatte als Nutzniesser geniesst fremdes Eigentum, das er nutzen, aber nicht verkaufen kann.
Gemäss revidertem Erbrecht wird neben der Nutzniessung aufgrund reduzierter Pflichtteile der verfügbare Teil die Hälfte (statt wie bisher ein Viertel) des Nachlasses betragen.
von Tamara Frehner / Dezember 7, 202
Lässt der Erblasser jemandem zu viel zukommen, kann der pflichtteilsberechtigte Erbe Herabsetzung verlangen.
Es ist wie das Kürzen von Hosen. Es wird so viel weggenommen, bis es passt bzw. auf das zulässige Mass herabgesetzt.
Das revidierte Erbrecht äussert sich zur Herabsetzungsreihenfolge: zuerst Erwerbungen gemäss gesetzlicher Erbfolge, dann Verfügungen von Todes wegen, schliesslich Zuwendungen unter Lebenden, so wie Ehe- und Vermögensverträge.
von Tamara Frehner /
Wer soll Ihr Vermögen erben?
Erbrechtsrevision, Reduktion der Pflichtteile und folglich erweiterte Verfügungsfreiheit, eine der wichtigsten Änderungen ab dem 1. Januar 2023. – Ihr Nachlass ist wie ein Kuchen, dessen Kuchenstücke Sie verteilen können. Wählen Sie heute entsprechende Formulierungen, um den Familienfrieden zu erhalten.
von Tamara Frehner /
Gründe der Erbrechtsrevision und Kurzübersicht
Erbrechtsrevision, deren Gründe und die Übersicht über die wichtigsten Änderungen ab dem 1.01.2023: Nutzen Sie bereits heute Ihre Gestaltungsmöglichkeiten in der Planung und unterziehen Sie bestehende Nachlassdokumente einem Check-up!
von Tamara Frehner /